Bei Fremdwährung beachten Sie bitte die aktuellen Wechselkurse zuzüglich deutsche Mehrwertsteuer
Regelung zu Maximalbezuschussung und Restbeträgen
Die Universitätsbibliothek überweist in der Regel zunächst den vollen Rechnungsbetrag, damit der Verlag schnell sein Geld erhält, und stellt der Autorin oder dem Autor dann eine Rechnung über den Restbetrag jenseits der Maximalbezuschussung von 1.500 Euro (brutto) aus. Gesamtkosten unterhalb von 1.500€ werden komplett durch den Fonds übernommen.
Das Universitätsklinikum benötigt zudem in der Regel eine Kopie der ursprünglichen Verlagsrechnung sowie die erste Seite der Publikation/Verlags-PDF, eine Kopie der in der Publikation genannten Acknowledgements (sofern diese nicht auf der ersten Seite ersichtlich sind) und die gelbe Allonge zur Kostenerstattung. Bitte kontaktieren Sie hier bei Fragen den zuständigen Drittmittelsachbearbeiter (Fachabteilung Forschungsfinanzierung).