Dissertationenstellen
Veröffentlichung von Dissertationen
gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 3 der Rahmenpromotionsordnung (RPromO) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in der aktuell geltenden Fassung
Zuständig für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek.
Die genannten Einrichtungen können zu Fragen der Ablieferung der Pflichtexemplare unterstützen. Bitte wenden Sie sich bei generellen Fragen zur Promotion bzw. Dissertation oder bei (z.B. publikationsethischen) Konfliktfällen an Ihr jeweiliges Promotionsbüro oder die promotionsunterstützenden Kontakte.
- Upload auf OPUS FAU unter https://opus4.kobv.de/opus4-fau/publish gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 3 der RPromO in der aktuell geltenden Fassung
- Informationen hierzu auf den OPUS FAU FAQ
- Veröffentlichungsvertrag
- Sperrvermerk Erläuterungen
- Sperrvermerk Antrag
Bitte geben Sie den genehmigten Sperrvermerk unbedingt zusammen mit dem Veröffentlichungsvertrag ab. Nach Freischaltung der Dissertation in OPUS FAU kann ein nachträglich eingereichter Sperrvermerk nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Verlängerung (maximal für ein weiteres Jahr) kann mit demselben Formular beantragt werden. Bitte legen Sie den Antrag auf Verlängerung dem Promotionsorgan mindestens 30 Tage vor Ablauf der erstmaligen Sperrung vor. Der bewilligte Verlängerungsantrag muss der Universitätsbibliothek 14 Tage vor Ablauf vorliegen, um realisiert werden zu können.
- beim Universitätsverlag FAU University Press (gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 3 der RPromO in der aktuell geltenden Fassung) oder
- bei einem gewerblichen Verlag als Buch mit ISBN, sofern der Verlag eine Mindestauflage von 150 Exemplaren im Falle des entsprechenden Bedarfs bestätigt (gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 1 RPromO).
Senden Sie die gedruckten Exemplare bitte an die oben genannten, jeweils zuständigen Dissertationenstellen und legen Sie der Sendung Ihre Email-Adresse für eventuelle Rückfragen und die Abgabebestätigung bei. Eine persönliche Ablieferung ist zu den genannten Öffnungszeiten möglich.
Bei Dissertationen mit Sperrvermerk wird die Abgabebestätigung ebenfalls sofort ausgestellt und nicht erst nach Ablauf der Sperrfrist.
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