Dissertationenstellen
Veröffentlichung von Dissertationen
gemäß § 17 Abs. 4 der Rahmenpromotionsordnung (RPromO) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in der aktuell geltenden Fassung
Zuständigkeiten
Zuständig für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek.
Die genannten Einrichtungen können zu Fragen der Ablieferung der Pflichtexemplare unterstützen. Bitte wenden Sie sich bei generellen Fragen zur Promotion bzw. Dissertation oder bei (z.B. publikationsethischen) Konfliktfällen an Ihr jeweiliges Promotionsbüro oder die promotionsunterstützenden Kontakte.
Gestaltung der Titelseiten gemäß Rahmenpromotionsordnung der FAU (RPromO)
Bitte prüfen Sie zunächst in docDaten (Punkt „RPromO“), ob Ihr Promotionsvorhaben nach alter (RPromO 2021) oder neuer (RPromO 2024) Rahmenpromotionsordnung behandelt wird.
Veröffentlichung in elektronischer Form über OPEN FAU
- Ab RPromO 2024: Verwendung des fakultätsspezifischen Deckblattes, bereitgestellt durch das FAU Brand Office: https://www.intern.fau.de/kommunikation-und-marke/vorlagen/abschlussarbeiten/ (Zugriff nur aus dem Universitätsnetz oder per VPN)
- Verwendung der unveränderten, deutschen Vorlage aus der Anlage der RPromO für die Titelseiten. Optional darf zusätzlich die englische Version verwendet werden.
- Keine Verwendung von Logos, Siegel, Abbildungen, etc. auf den beiden Titelseiten
Veröffentlichung bei einem gewerblichen Verlag in gedruckter Form
- Verwendung der Vorlage für die Titelseiten nicht zwingend erforderlich
- Kennzeichnung als Dissertation der FAU im Impressum oder Vorwort, z.B.: „Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr XXXX von der XXXX Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Dissertation angenommen.“
- Angabe des Titels der eingereichten Fassung, falls dieser vom Titel der Verlagsausgabe abweicht (ebenfalls im Impressum oder Vorwort)
Veröffentlichung von Dissertationen in elektronischer Form
- Upload auf OPEN FAU unter https://open.fau.de/ gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 3 der RPromO in der aktuell geltenden Fassung
- Informationen hierzu auf den OPEN FAU FAQ
- Sperrvermerk Antrag
Bitte senden Sie den vom Promotionsbüro genehmigten Sperrvermerk parallel zum Upload auf OPEN FAU per E-Mail an ub-repo@fau.de. Nach Freischaltung der Dissertation auf OPEN FAU kann ein nachträglich eingereichter Sperrvermerk nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Verlängerung (maximal für ein weiteres Jahr) kann mit demselben Formular beantragt werden.
Für den Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind weitere Verlängerungen möglich. Informationen und den Antrag zum Sperrvermerk finden Sie unter https://www.promotion.rw.fau.de/dokumente/.
Bitte legen Sie den Antrag auf Verlängerung dem Promotionsorgan mindestens 30 Tage vor Ablauf der erstmaligen Sperrung vor. Der bewilligte Verlängerungsantrag muss der Universitätsbibliothek 14 Tage vor Ablauf vorliegen, um realisiert werden zu können.
Veröffentlichung von Dissertationen in gedruckter Form
- beim Universitätsverlag FAU University Press (gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 2 der RPromO in der aktuell geltenden Fassung) oder
- bei einem gewerblichen Verlag als Buch mit ISBN, sofern der Verlag eine Mindestauflage von 150 Exemplaren im Falle des entsprechenden Bedarfs bestätigt (gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 1 RPromO).
Senden Sie die gedruckten Exemplare bitte an die oben genannten, jeweils zuständigen Dissertationenstellen und legen Sie der Sendung eine gültige Email-Adresse bei. Für Rückfragen, die Bestätigung über den Eingang der Sendung, und die Zusendung der Abgabebestätigung in Kopie nehmen wir hierüber Kontakt mit Ihnen auf.
Abgabebestätigungen
Bei Dissertationen mit Sperrvermerk wird die Abgabebestätigung ebenfalls sofort ausgestellt und nicht erst nach Ablauf der Sperrfrist.
Kumulative Dissertation
Für die Regelungen zur kumulativen Dissertation (auch Publikationsdissertation oder aufsatzbasierte Dissertation) gemäß § 11 (3) Satz 1 sowie § 17 (4) Sätze 2 bis 4 RPromO FAU in Verbindung mit Ihrer jeweiligen FPromO (und den Informationen des Early Career Supports oder des Graduiertenzentrums) sind die zur Publikation angenommenen und im Druck befindlichen, oder in elektronischen Zeitschriften bereits erschienenen Einzelbeiträge von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Folglich können in Fällen etwa von komplizierten Rechtesituationen (beispielsweise Übertrag ausschließlicher Nutzungsrechte an die Verlage) diesbezügliche Artikel im Volltext weggelassen werden. Stattdessen muss dann ein Verweis (insbesondere der Digital Object Identifier) auf diese veröffentlichten Einzelbeiträge mit aufgenommen werden.
Bei rechtlich unproblematischen Fällen, wie beispielsweise Open Access unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC) veröffentlichte Artikel, empfiehlt es sich mit Blick auf die Open Science Policy der FAU jedoch, die Open-Access-Artikel im Volltext mitzuveröffentlichen. Zu beachten ist hier die Lizenzwahl für die Gesamtdissertation beim Upload in OPEN FAU: wenn alle Artikelbestandteile der kumulativen Dissertation unter derselben CC-Lizenz veröffentlicht wurden (beispielsweise CC-BY 4.0), wählt man diese. Stehen die Artikel unter verschiedenen, jedoch kompatiblen Lizenzen, empfiehlt es sich die jeweils strengere Lizenzform zu wählen (siehe Creative Commons Mixer). Haben die Artikel sich widersprechende CC-Lizenzen, wählen Sie für die Gesamtdissertation bitte “Es gelten die Urheber- und Lizenzrechte des Verlages sowie die gegebenenfalls mit ihm verhandelten Open-Access-Rechte” im Uploadprozess von OPEN FAU und geben in der PDF zusätzliche Informationen zu den unterschiedlichen CC-Lizenzen an, etwa bei den jeweiligen Artikeln oder in einer gesonderten Publikationsübersichtsseite samt Rechteangaben.
Diese Informationen dienen der Beratung. Die Dissertationenstellen erteilen keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Rechtsberatung im Bereich Open Access der Universitätsbibliothek.