Gebühren und Auslagen

Die Benutzung der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg ist grundsätzlich kostenfrei.

Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden jedoch Gebühren erhoben. Grundlagen dafür sind die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.08.1993 (PDF), das Kostengesetz vom 20.02.1998 und das Kostenverzeichnis vom 12.10.2001, 3.III.2.

1. Mahnungen und Verlustfälle

1.1.   Mahnungen

Werden entliehene Werke oder Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, fordert die Universitätsbibliothek diese unter Hinweis auf die abgelaufene Leihfrist kostenpflichtig zurück.

Nr.BetrifftGebühr
1.1.11. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 1 ABOB)7,50 €
1.1.22. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 2 ABOB)10,00 €
1.1.33. Aufforderung zur Rückgabe / „Kleiner Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 4 S. 1 ABOB)20,00 €
1.1.44. Aufforderung zur Rückgabe / „Großer Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 5 S. 1 ABOB)37,00 €
1.1.5Auslagen für Einschreiben mit Rückschein (bei der dritten und vierten Aufforderung zur Rückgabe)5,80 €
1.1.6Anmahnung rückständiger Beträge (Kostenverzeichnis 1.I.7)5,00 €

1.2.   Schadensersatz für Medien

Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von den Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf ihre Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen (§ 8 Abs. 3 S. 3 ABOB).

Nr.BetrifftGebühr
1.2.1Schadensersatz laut ABOB §8 (3): Einzelfallentscheidungvariabel
1.2.2Verwaltungsgebühr (Kostenverzeichnis 3.III.2/1)12,50 €
1.2.3Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 s/w0,15 €
1.2.4Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 Farbe0,30 €
1.2.5Bindekosten (abhängig vom jeweils aktuellen Angebot des externen Buchbinders)variabel

1.3.   Schadensersatz für Schließfachschlüssel

Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln für Tages-Schließfächer oder Dauerschließfächer erhebt die Universitätsbibliothek Ersatzgebühren.

Nr.BetrifftGebühr
1.3.1Ersatz des Schließzylinders und des Schlüssels40,00 €
1.3.2Ersatz des Schlüsselanhängers5,00 €
1.3.3Ersatz der Schließmechanik70,00 €
1.3.4Räumung der Tagesschließfächer: Einbehalt des Pfandgeldesvariabel

2. Ausstellung des Bibliotheksausweises

Angehörige der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) können ihre FAUcard als Bibliotheksausweis freischalten lassen.

Studierende fremder Hochschulen und andere Personen kaufen einen Bibliotheksausweis für Externe an einem Gästekartenautomaten.

Nr.BetrifftGebühr
2.1Ausstellung eines Bibliotheksausweises für nichtuniversitäre Benutzer5,00 €
2.2Ausstellung eines Ersatzausweises für nichtuniversitäre Benutzer (im Verlustfall)5,00 €

3. Fernleihe

Rückgabepflichtige Medien aus deutschen Bibliotheken werden kostenlos verliehen.

Nr.BetrifftGebühr
3.1Kopien-Bestellung in der nationalen Fernleihe (Urheberrechtsabgabe)3,50 €
3.2Bestellung im Internationalen Leihverkehr: Gemäß Festlegung der Lieferbibliothek, entsprechend vorherigem Kostenvoranschlagvariabel

4. Auftragsdigitalisierung

Nr.BetrifftGebühr
4.1Gebrauchsdigitalisat Druckschrift (JPG), pro Vorlagenseite1,00 €
4.2Gebrauchsdigitalisat Handschrift (JPG), pro Vorlagenseite2,00 €
4.3Reprofähiges Digitalisat (mind. 300 dpi, TIFF), pro Vorlagenseite5,00 €
4.4Ausschnittsaufnahme (zum Beispiel Initiale, Buchschließe)20,00 €
4.5Aufwändige Aufnahme (zum Beispiel Buchrücken, Buchschnitt, Schrägeinstellung)30,00 €
4.6Bereitstellung von Auftrags-Digitalisaten zum Download8,00 €

Die Digitalisierung von Medien mittels der in den öffentlichen Bibliotheksräumen bereitgestellten Scanner erfolgt in Selbstbedienung und ist kostenlos.

5. Publikation bei der FAU University Press

6. Nutzung der RADAR-Datenplattform

Nr.BetrifftGebühr
6.1Abhängig vom Datenumfang und der Archivierungsdauervariabel

7. Auftragsrecherchen in kostenpflichtigen Datenbanken

Nr.BetrifftGebühr
7.1Weitergabe der entstandenen Kosten (abhängig vom Datenumfang, der Dauer und der genutzten Datenbank)variabel

Diese Gebührenliste gilt mit Wirkung vom 1.2.2024.

Konstanze Söllner

Ltd. Bibliotheksdirektorin

Universitätsbibliothek der FAU Erlangen – Nürnberg

Bezahlen von Gebühren an der Universitätsbibliothek

Gebühren und Auslagen zahlen Sie bitte per ePayBayern oder Überweisung. Geben Sie beim Verwendungszweck unbedingt das Buchungskennzeichen (BKZ) an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Ausdrucke und Kopien bezahlen Sie mit Guthaben auf Ihrer FAUcard, Ihrem Bibliotheksausweis, Ihrer OHMcard oder Ihrer Gästekarte des Studierendenwerks. Automaten zum Aufladen des Guthabens finden Sie in der Hauptbibliothek (erstes Obergeschoss), in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek  (Kopierraum) sowie in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.

Bitte beachten Sie: An einigen Aufwertern können Sie nur Euro-Banknoten einzahlen, teilweise ist Kartenzahlung möglich. Auf den Webseiten des Studierendenwerks finden Sie eine Auflistung: Standorte der Aufwerter

Bibliotheksausweise für Externe kaufen Sie an einem Gästekartenautomaten.

Bei Fragen zu Mahngebühren wenden Sie sich bitte an unsere Zahlstelle über unser Kontakt-Formular.

FAQ

Gebühren und Auslagen

Was kostet die Benutzung der Universitätsbibliothek?

Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.

Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für Nicht-FAU-Angehörige sowie Sonderleistungen (zum Beispiel Digitalisierungsaufträge …) und Überschreiten der Leihfristen fallen Gebühren an, deren Höhe Sie unter Gebühren und Auslagen einsehen können.

Was kostet die Fernleihe?

Die Ausleihe von Büchern über die Fernleihe ist innerhalb Deutschlands kostenlos. Die Urheberrechtsabgabe für Kopien beträgt 3,50 Euro.

Für die internationale Fernleihe fallen höhere Kosten an. Näheres erfahren Sie unter: Fernleihe und Direktlieferdienste: Kosten

Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?

Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.

Bitte beachten Sie: Bei FAU-Angehörigen ist standardmäßig die FAU-Mailadresse in den persönlichen Daten vermerkt.

Kostenpflichtiges Mahnverfahren

Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.

Mahngebühren zahlen Sie bitte per ePayBayern oder Überweisung. Geben Sie beim Verwendungszweck unbedingt das Buchungskennzeichen (BKZ) an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Rückforderungsverfahren

Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.