Open Access Fördermöglichkeiten UB
Bei vielen drittmittelgeförderten Projekten besteht die Möglichkeit, Gelder für Open Access Publikationskosten vorab oder nachträglich (z.B. Post-Grant Fund des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) zu beantragen. In langfristigen Programmen wie Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs können zudem Mittel nach Bedarf verausgabt werden, auch für Open Access. Diese Gelder sind jeweils prioritär zu nutzen und vollständig zu verbrauchen, bevor Sie zentrale Mittel in Anspruch nehmen können. Bei uns und auf Sherpa Juliet finden Sie Informationen zu den Open Access Policies von Drittmittelgebern.
Teils sind abseits von Projekten Kostenzuschüsse speziell für Publikationen möglich, etwa über die Stiftungen und Fördervereine der FAU oder das DFG-Programm Publikationsbeihilfe.
Um FAU Publizierende finanziell bei der Veröffentlichung von Artikeln in reinen Open Access Zeitschriften zu unterstützen, bietet zudem die UB folgende Fördermöglichkeiten an. Bei Rückerstattungen füllen Sie bitte das Rückerstattungsformular aus und reichen es zusammen mit der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung (z.B. Kreditkartenabrechnung) über das entsprechende Formular ein.
Hier können Sie prüfen, ob Ihre konkrete Zeitschrift für eine Förderung in Frage kommt:
FAU Publikationsfonds
Der FAU-eigene Publikationsfonds wird ab dem 27. Januar 2023 mit leicht abgeänderten Förderkriterien bezüglich der Kostengrenze an das Bezuschussungsmodell des DFG-Projektfonds angepasst. Open Access Gebühren in reinen Open Access Zeitschriften können mit bis zu 1.500 € bezuschusst werden, solange die Gesamtgebühr 3.000€ (inkl. 19% MwSt.) nicht überschreitet. Gebühren unter 1.500 € brutto werden komplett übernommen. Die UB bezahlt bei Erfüllung der folgenden Förderbedingungen Ihre Rechnung zu 100% beim Verlag und stellt Ihnen eine Rechnung über einen eventuellen Restbetrag aus, wenn sich die Gebühr zwischen 1.500 und 3.000 € bewegt. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob an Ihrem Institut/Klinikum Mittel für den Restbetrag vorhanden sind.
Es gilt eine Kostengrenze von 3.000 € einschließlich 19% MwSt. Dies entspricht einer Netto-Gebühr von circa 2.520 €. Bei ausländischen Verlagen gilt das sogenannte Reverse Charge Verfahren. Auf den Rechnungen weisen diese Verlage VAT 0.00 USD (oder andere Währungen) aus. FAU-intern werden jedoch dennoch 19% MwSt. abgeführt. Die 19% müssen entsprechend bei der 3.000 Euro-Grenze berücksichtigt werden. Artikel können nur bezuschusst werden, wenn die volle Open-Access-Gebühr diese Grenze nicht überschreitet. Ein Kostensplitting ist nicht erlaubt.
Um die Förderfähigkeit eines verhältnismäßig breitgefächerten Spektrums von Open Access Zeitschriften zu gewähren, war es notwendig, die Kostengrenze anzuheben. Allerdings ist die Existenz einer Kostengrenze weiterhin sinnvoll, um den Mittelabfluss über den FAU Publikationsfonds zu kontrollieren und um überhöhte oder intransparente Preise von Verlagen nicht zu unterstützen. Falls der FAU Publikationsfonds durch die Erhöhung der Kostengrenze überlastet wird, kann der Höchstbetrag in Folgejahren wieder gesenkt werden.
Förderbedingungen:
- Der Corresponding Autor muss zum Zeitpunkt der Einreichung und/oder Annahme der FAU zugehörig sein.
- Die Zeitschrift, in der der Artikel erscheint muss im Directory of Open Access Journals gelistet sein oder, bei neuen und damit noch nicht indexierten Zeitschriften in renommierten Verlagen, entsprechende Qualitätsmerkmale aufweisen.
- “Mirror journals” (= Open Access Pendants einer etablierten Hybridzeitschrift. Auch bekannt unter anderen Begriffen wie “Sister” oder “Companion” Journal, diese Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht förderfähig.
- Bei Drittmittelprojekten mit Mandat und beantragten Gelder zu Open Access müssen diese genutzt und aufgebraucht werden. Der Publikationsfonds ist für Autoren ohne alternative Möglichkeiten der Finanzierung gedacht.
- Es gilt eine Kostengrenze von 3.000 € einschließlich 19% MwSt. Dies entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 2.520 €. Beträge über dieser Fördergrenze sind nicht förderfähig.
- Ein Kostensplitting ist nicht möglich, d.h. Mehrkosten können nicht von den Publizierenden gedeckt werden.
- NEU (Stand 17.11.2023) Ein Acknowledgement des Publikationskostenzuschusses ist nicht mehr erwünscht.
- Der Artikel muss unter einer offenen Lizenz (CC-Lizenz) veröffentlicht werden, standardgemäß CC-BY. Bei der CC-Lizenzwahl sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen von der Lizenz CC-BY abgewichen werden.
- Dem Verlag dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden (Achtung z.B. beim Warnhinweis „Publisher´s own license“ im Directory of Open Access Journals).
- Die Open-Access-Freischaltung von Aufsätzen in subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Hybridmodell ist nicht förderfähig.
- Alle Publikationskosten außer Open Access Gebühren werden nicht berücksichtigt (z.B. Color Charges, Fast track Fees, etc.). Nicht-vermeidbare Bearbeitungsgebühren (z.B. bei Kreditkartenzahlungen) mindern die Förderfähigkeit nicht, werden dem Autor oder der Autorin aber weiterberechnet.
- Die geförderten Open Access-Artikel dürfen seitens der Universitätsbibliothek im institutionellen Repositorium eingestellt und langzeitarchiviert werden.
Einreichungsverfahren:
- Bitte reichen Sie Ihre Rechnung ausschließlich über das entsprechende Einreichungsformular Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Dokumente effizient an uns weiterzuleiten. Die UB wird Ihre Rechnung prüfen und bei Erfüllung aller Bedingungen direkt beim Verlag bezahlen sowie im Anschluss die Eigenbeteiligung in Rechnung stellen.
- Die Rechnung muss auf eine FAU-Adresse ausgestellt sein. Klinikadressen sollten entsprechend abgeändert werden, d.h. keine Nennung der Klinik (Universitätsklinikum Erlangen, University Clinic, Strahlenklinik, etc.) sondern der FAU und des Lehrstuhls (z.B. Lehrstuhl für Chirurgie).
- Die Mehrwertsteuer sollte bei ausländischen Verlagen mit 0% auf der Rechnung angegeben sein. Bitte nennen Sie dem Verlag hierzu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT Nr.) der FAU: DE 132507686
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter ub-open-access@fau.de zur Verfügung.
DFG-Projektfonds Artikel
Durch das DFG Förderprogramms „Open Access Publizieren“ stehen ab dem 1. Januar 2022 Mittel zur Verfügung, durch die Open Access Kosten für Artikel in reinen Open Access Zeitschriften bezuschusst werden können. Dies gilt nur für Artikel, die im Rahmen eines DFG-Projektes an der FAU entstanden sind.
Eine Kostengrenze für Open-Access-Publikationsgebühren gilt für den DFG-Projektfonds aktuell nicht, Zeitschriften mit einer hohen Publikationsgebühr werden damit im Gegensatz zum normalen Fonds der FAU nicht monetär ausgeschlossen. Open-Access Publikationsgebühren können bei Erfüllung der folgenden Förderbedingungen mit bis zu 1500 € (inkl. 19% MwSt) bezuschusst werden. Die UB bezahlt in diesem Fall die Rechnung komplett beim Verlag. Bei Rechnungen, die 1500 € brutto überschreiten, wird der Restbetrag den Autor:innen durch die UB in Rechnung gestellt.
Je nach Mittelausschöpfung können diese Bedingungen im Folgejahr geändert oder auf den FAU-Publikationsfonds ausgeweitet werden.
Förderbedingungen:
- Nur DFG-projektgebundene Artikel sind für Förderung zulässig.
- Der Corresponding Autor muss zum Zeitpunkt der Einreichung und/oder Annahme der FAU zugehörig sein.
- Die Zeitschrift, in der der Artikel erscheint muss im Directory of Open Access Journals gelistet sein oder, bei neuen und damit noch nicht indexierten Zeitschriften in renommierten Verlagen, entsprechende Qualitätsmerkmale aufweisen.
- “Mirror journals” (= Open Access Pendants einer etablierten Hybridzeitschrift. Auch bekannt unter anderen Begriffen wie “Sister” oder “Companion” Journal, diese Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht förderfähig, siehe auch DFG FAQs “Welche Verwendungszwecke sind nicht möglich?”
- NEU (Stand 17.11.2023) Ein Acknowledgement des Publikationskostenzuschusses ist nicht mehr erwünscht.
- Der Artikel muss unter einer offenen Lizenz (CC-Lizenz) veröffentlicht werden, standardgemäß CC-BY. Bei der CC-Lizenzwahl sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen von der Lizenz CC-BY abgewichen werden.
- Dem Verlag dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden (Achtung z.B. beim Warnhinweis „Publisher´s own license“ im Directory of Open Access Journals).
- Die Open-Access-Freischaltung von Aufsätzen in subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Hybridmodell ist nicht förderfähig.
- Alle Publikationskosten außer Open Access Gebühren werden nicht berücksichtigt (z.B. Color Charges, Fast track Fees, etc.). Nicht-vermeidbare Bearbeitungsgebühren (z.B. bei Kreditkartenzahlungen) werden dem Autor oder der Autorin weiterberechnet.
- Die geförderten Open Access-Artikel dürfen seitens der Universitätsbibliothek im institutionellen Repositorium eingestellt und langzeitarchiviert werden.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung ausschließlich über das entsprechende Einreichungsformular ein. Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Dokumente effizient an uns weiterzuleiten. Die UB wird Ihre Rechnung prüfen und bei Erfüllung aller Bedingungen direkt beim Verlag bezahlen. Sofern die Publikationsgebühr 1.500 € (inkl. 19% MwSt.) überschreitet, stellt Ihnen die UB noch die Differenz zu 1.500 € in Rechnung. Bitte beachten: Geben Sie auf der Verlagsrechnung keine Klinikadresse an, sondern ausschließlich FAU-Adressen (z.B. FAU Erlangen-Nürnberg, Medizinische Fakultät, Lehrstuhl für Chirurgie).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter ub-open-access@fau.de zur Verfügung.
DFG-Projektfonds Bücher
Durch das DFG Förderprogramms „Open Access Publizieren“ stehen ab dem 1. Januar 2022 Mittel zur Verfügung, durch die Open Access Kosten für Bücher mit bis zu 5000 € (inkl. 19% MwSt.) bezuschusst werden können. Dies gilt nur für komplette Bücher (Monographien oder Gesamtband – keine Einzelbeiträge), die im Rahmen eines DFG-Projektes an der FAU entstanden sind. Bei besonders relevanten Büchern, wie Lehr- und Forschungsbände, sind ggf. je nach Verfügbarkeit höhere Bezuschussungen oder Finanzierungskooperationen mit den Stiftungen und Förderern der FAU möglich. Bitte kontaktieren Sie uns unabhängig der Höhe der Publikationskosten.
Förderbedingungen:
- Nur DFG-projektgebundene Bücher sind für Förderung zulässig.
- Der Autor/die Autorin (Monographie), bzw. Herausgebende (Sammelband), muss zum Zeitpunkt der Einreichung und/oder Annahme der FAU zugehörig sein.
- Der Verlag, in dem das Buch erscheint, hält die von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien Optional: Die Bücher des Verlags sind idealerweise im Directory of Open Access Books (DOAB, https://directory.doabooks.org/) gelistet.
- Zwei alternative Verlagsangebote müssen von Publizierenden oder Herausgebenden recherchiert und auf Nachfrage seitens der UB vorgelegt werden, um Servicedienstleistungen beurteilen zu können.
- NEU (Stand 17.11.2023) Ein Acknowledgement des Publikationskostenzuschusses ist nicht mehr erwünscht.
- Der komplette Band muss unter einer offenen Lizenz (CC-Lizenz) veröffentlicht werden, standardgemäß CC-BY oder CC-BY-SA. Bei der CC-Lizenzwahl sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen von der Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA abgewichen werden.
- Dem Verlag dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden (Achtung z.B. beim Warnhinweis „All Rights Reserved“ im Directory of Open Access Books).
- Alle Publikationskosten außer Open Access Book Processing Charges werden nicht berücksichtigt (z.B. Ausschluss von Druckkosten).
- Die geförderten Open Access-Bücher dürfen seitens der Universitätsbibliothek im institutionellen Repositorium eingestellt und langzeitarchiviert werden.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung ausschließlich über das entsprechende Einreichungsformular ein. Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Dokumente effizient an uns weiterzuleiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne unter ub-open-access@fau.de zur Verfügung. Die UB wird Ihre Rechnung prüfen und bei Erfüllung aller Bedingungen direkt beim Verlag bezahlen. Sofern die Publikationsgebühr 5.000 € (inkl. 19% MwSt.) überschreitet, stellt Ihnen die UB noch die Differenz zu 5.000 € in Rechnung.
Interne Fördermöglichkeiten für Goldartikel im Rahmen von DEAL
Für Artikel in reinen Open Access Zeitschriften, die im Rahmen einer DEAL-Vereinbarung veröffentlicht werden gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Beiträge in reinen Open Access Zeitschriften, die durch eine DEAL-Vereinbarung abgedeckt sind (SpringerNature und Wiley), können bei Erfüllung der entsprechenden Förderkriterien entweder über den FAU-Publikationsfonds oder den DFG-Projektfonds gefördert werden. Bitte füllen Sie das entsprechende Einreichungsformular aus, wenn Sie durch eine Email des Open Access Teams dazu aufgefordert werden. Falls Sie das Formular nicht ausfüllen, können wir die Förderfähigkeit Ihres Artikels nicht beurteilen und Sie erhalten eine Rechnung über die gesamte Summe durch die UB.
Da Sie verlagsseitig keine Rechnung erhalten, setzen Sie bitte bei
ein Häkchen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Projekt-DEAL Seiten.