Policies der Forschungsförderorganisationen und Verlage
Je nach Förderorganisation und Projekt können die Anforderungen variieren. Auf SHERPA / JULIET finden Sie einen Überblick zu den Anforderungen vieler internationaler Forschungsförderer.
Im Folgenden werden die Forschungsdaten-Policies der wichtigsten Forschungsförderorganisationen für die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) skizziert.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG empfiehlt, die in DFG-Projekten erzeugten Daten, so zeitnah wie möglich Dritten für mindestens 10 Jahren zur Verfügung zu stellen. Die für die Nachnutzung der Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten können im Rahmen des Projekts beantragt werden, siehe Leitfaden für die Antragstellung.
Seit 01.08.2019 gilt der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG. Mit Inkrafttreten des Kodex müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Das Forschungsdatenmanagement ist in besonderem Maße von den nachfolgenden Leitlinien betroffen:
- Leitlinie 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung
- Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
- Leitlinie 11: Methoden und Standards
- Leitlinie 12: Dokumentation
- Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
- Leitlinie 17: Archivierung
In Projektanträgen muss im Anschnitt 2.4 “Umgang mit Forschungsdaten” des Leitfadens dazu Stellung genommen werden, ob und wie die im Projekt gewonnenen Daten anderen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sollte auch auf (fachlichen) Standards für Dokumentation, Metadaten, Datenformate und Datenorganisation eingegangen werden. Für die Zugänglichmachung der Daten sollen auch bestehende Datenrepositorien und Archive berücksichtigt werden. Beachten Sie hierbei die DFG-Checkliste. Weitere Informationen finden Sie auf der DFG-Webseite Umgang mit Forschungsdaten.
Hinzu kommt eine stetig wachsende Zahl disziplin-spezifischer Leitfäden, die für einzelne Fachdisziplinen gelten. Diese enthalten meist zusätzlich Anforderungen an das Datenmanagement, die auch in den Anträgen diskutiert werden müssen. Siehe hierzu beispielsweise die Leitfäden für der Bereichen Biodiversität, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Editionswissenschaften oder Erziehungswissenschaften.
Beachten Sie, dass einzelne Förderlinien strengere Auflagen haben. So muss in Anträgen für einen Sonderforschungsbereich (SFB) zum Datenmanagement im Hauptantrag unter Punkt 1.2.2 Stellung genommen werden. Hier sollte unter anderem skizziert werden, welche Daten erhoben werden, wie die Qualitätssicherung organisiert ist, ob und wie die Daten zugänglich gemacht werden oder welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Die Unterstützung durch andere Einrichtungen beim Datenmanagemnt (etwa durch das RRZE oder die CDI) sollte in 1.3.3 eingehen. Beachten Sie, dass SFB, die ein datennahes Informationsinfrastruktur-Teilprojekt beantragen, die Belange des Datenmanagements detailreich auch dort diskutieren sollten.
Europäische Kommission
Bei Projektanträgen im Rahmen von Horizon Europe ist in vielen der Antragsvorlagen (siehe z.B. Punkt „Methodology“ im Standardformular RIA IA ) ein Punkt zum Datenmanagement vorgesehen. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie die FAIR-Kriterien umgesetzt werden. Diese werden in den Formularen auch nochmal explizit aufgeführt. In den meisten Horzion Europe-Vorlagen wird ein maximaler Umfang von ½ bis 1 Seite vorgegeben. Die Europäische Kommission stellt dafür eine offizielle Word-Vorlage bereit.
Alle Projekte, die im Rahmen von Horizon Europe gefördert werden, sind verpflichtet einen Datenmanagementplan spätestens sechs Monaten nach Förderbeginn als „Deliverable“ einzureichen. Die EC stellt dafür eine offizielle Word-Vorlage bereit. Für Unterstützung kontaktieren Sie uns gerne via forschungsdaten@fau.de.
Wellcome Trust
National Institutes of Health
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Einstieg zum NIH data sharing
- Überblick über die Richtlinien
- Data Sharing Policy
National Science Foundation
Einige Verlage haben auch Grundsätze zur Datenverfügbarkeit aufgestellt, in denen die Bereitstellung der Daten eingefordert und für spezifische Daten die Ablage in bestimmten Repositorien verlangt wird. Bitte achten Sie darauf, mögliche Kosten im Projektantrag zu berücksichtigen.
- Public Library of Science (PLOS) Journals: siehe Data Availability Policy und Materials and Software Sharing Policy
- SpringerNature Verlagsgruppe: Bei Nature findet sich die (Availability of Data, Material and Methods Policy ). Die SpringerNature Gruppe hat eine allgemeine Research Data Policy. Einige SpringerNature-Zeitschriften verwenden aber immer noch eine eigene Daten-Policy, die nicht der zentral vorgegebenen Richtlinie entspricht.
- Science Journal: siehe Research Standards und Data and Code deposition
- Wiley Journals: haben für Zeitschriften eine eigene Data Sharing Policy und für bestimmte Wiley-Zeitschriften einen Data Sharing Service eingerichtet.
- Elsevier Journals: siehe Research data Policy und Text and Data Mining Policy
- Taylor & Francis hat eine neue Data Sharing Policy, die aus fünf unterschiedlichen Varianten besteht. Welche Varianten bei einem bestimmten Journal zur Verfügung stehen, steht in den jeweiligen Hinweisen für Autoren.