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Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Für Studierende, weitere Angehörige der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) und Mitglieder der Graduiertenschule ist die freigeschaltete FAUcard der Bibliotheksausweis.
Die Freischaltung führen Sie bitte im IdM-Portal durch. Eine Anleitung zur Aktivierung der FAUcard für die Nutzung der Bibliothek finden Sie hier.
Wenn Sie grundsätzlich dem wissenschaftlichen Personal der FAU angehören, aber keine FAUcard erhalten haben, liegt es vermutlich daran, dass kein klassisches Beschäftigungsverhältnis mit der FAU vorliegt. Sie können in solchen Fällen aber gerne einen Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende bekommen.
Nähere Informationen zur FAUcard finden Sie auch auf den Seiten des FAUcard-Servicebüros.

Externe Bibliotheksnutzende (ab 16 Jahre) benötigen einen Benutzerausweis der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg (UB). Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises kostet 5,00 €. Für die Bezahlung wird ein 5 €-Schein benötigt.

Angehörige der Technischen Hochschule Nürnberg können sich mit ihrer OHMcard als Bibliotheksnutzende registrieren lassen. Die Verwendung von PDF-Ausweisen mit Barcode ist an der UB nicht möglich, in diesen Fällen wird ein zusätzlicher kostenpflichtiger Bibliotheksausweis der UB benötigt.

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie an folgenden Ausleihstellen der Universitätsbibliothek:

  • Hauptbibliothek Erlangen, Schuhstraße 1a, 91052 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek, Erwin-Rommel-Straße 60, 91058 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek, Lange Gasse 20, 90403 Nürnberg (Öffnungszeiten)
  • Erziehungswissenschaftliche Zweigbibliothek, Regensburger Str. 160, 90478 Nürnberg (Öffnungszeiten)

Sie müssen dazu nur Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Minderjährige Bibliotheksnutzende müssen bei der Anmeldung zusätzlich die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte “Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige externe Bibliotheksnutzende” vorlegen.
Mit der Registrierung als Bibliotheksnutzende erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) an.
Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen wir Ihren Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss, beziehungsweise den sogenannten Aufenthaltstitel.

Wie kann ich meine FAUcard für die Bibliotheksnutzung freischalten?

Auf Ihrer FAUcard ist bereits eine UB-ID (Bibliotheksausweisnummer) aufgebracht. Um den Ausweis zur Ausleihe in der Bibliothek nutzen zu können, müssen Sie einmalig die „Allgemeine Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)“ online akzeptieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

    1. Loggen Sie sich auf der Seite www.idm.uni-erlangen.de ein.
    2. Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Anfragen/Aufgaben.
    3. Klicken Sie auf den Menüpunkt Bibliothekszugang freischalten und folgen Sie den Hinweisen.
    4. Klicken Sie am Ende auf den Button ABOB akzeptieren, um die Freischaltung abzuschließen.

Danach überprüfen Sie bitte, ob alles funktioniert hat:

      1. Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Self Service
      2. Überprüfen Sie, ob der Status der Dienstleistung Universitätsbibliothek auf aktiv steht. Wenn dies der Fall ist, ist alles in Ordnung. Andernfalls überprüfen Sie bitte, ob Sie die Freischaltung (siehe oben) tatsächlich abgeschlossen haben. Die Aktualisierung des Status kann ggf. einige Minuten dauern.

Bitte beachten Sie, dass Ihre FAUcard erst ab dem nächsten Werktag (in Einzelfällen erst am übernächsten Werktag) für die Bibliothek freigeschaltet ist.

Wie kann ich die Leihfrist entliehener Medien verlängern?

Melden Sie sich mit Bibliotheksausweisnummer und Passwort über den Reiter Konto/Verlängerung im Katalog an. Im Kontostand werden alle entliehenen Medien angezeigt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Leihfrist einzelner Medien zu verlängern oder eine Gesamtkontoverlängerung durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie Medien erst zehn Werktage vor Ablauf der Leihfrist verlängern können.

Vorgemerkte Titel und Medien, deren Leihfrist bereits zweimal verlängert wurde, können nicht mehr verlängert werden. Ebenso ist eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Verlängerungen werden immer unter Vorbehalt durchgeführt. Sollte also während der Verlängerungsfrist ein anderer Bibliotheksnutzender eines Ihrer Medien vormerken, kann die Leihfrist verkürzt werden. In diesem Fall werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Kann ich ein Medium auch per Postversand zurückgeben?

Im Ausnahmefall ist eine Rückgabe von entliehenen Medien auch per Postversand möglich:

  • Kündigen Sie die Postrückgabe bitte telefonisch in der Zweigbibliothek beziehungsweise Teilbibliothek an, in der Sie die Medien entliehen haben (Telefonnummern und Adressen siehe Standorte).
  • Senden Sie die Medien an die Zweigbibliothek beziehungsweise Teilbibliothek, wo Sie sie entliehen haben.
  • Verpacken Sie die Medien so, dass sie keinen Schaden nehmen, da Sie für Beschädigungen und bei Verlust haften.
  • Legen Sie ein formloses Schreiben bei mit Ihrem Namen, Ihrer Bibliotheksausweisnummer (beziehungsweise UB-ID) und dem deutlich sichtbaren Stichwort „Buchrückgabe“.
  • Ergänzen Sie beim Adressat die Abteilung „Ausleihe“.
  • Wir empfehlen Ihnen die Rückgabe per Paket, so dass der Versand versichert ist und sich die Sendung nachverfolgen lässt.
  • Planen Sie bitte ausreichend Zeit für den Postversand ein, um ein Überziehen der Leihfrist zu vermeiden. Ein Postversand hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich kostenpflichtiger Mahnungen. Als Rückgabezeitpunkt gilt das Eintreffen des Pakets an der entsprechenden Ausleihstelle.
  • Überprüfen Sie in Ihrem Bibliothekskonto im Katalog, ob die Rückgabe geklappt hat.

Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder Beilagen sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Bitte melden Sie sich umgehend bei der betreffenden Ausleihstelle. Diese entscheidet dann, in welcher Form Sie Ersatz leisten müssen. Damit ersparen Sie sich ein Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung Ihrer Ausleihberechtigung.

Wie lange liegen bestellte Medien für mich bereit?

Bestellte Medien (auch Fernleihen) liegen circa eine Woche lang für Sie zur Abholung bereit.

Wie kann ich Medien aus dem Magazin oder aus anderen Zweigstellen bestellen?

Beim Aufruf des Katalogs legen Sie die Zweigstelle fest, in der Sie die bestellten Medien abholen möchten. Nach einer Suche wählen Sie das gewünschte Medium per Klick auf den Titel aus. In der Reiterkarte Exemplare klicken Sie dann den Status bestellbar an. Geben Sie Ihre Anmeldedaten ein. Nach Auswahl des Ausgabeortes (zum Beispiel Lesesaal oder Ausleihstelle) zeigt der Katalog an, wann das bestellte Medium voraussichtlich für Sie bereitliegt.

Bei Bestellungen aus anderen Zweigstellen und bei Magazinbestellungen in der Hauptbibliothek erhalten Sie eine E-Mail, sobald das bestellte Werk abgeholt werden kann.

Wie kann ich entliehene Medien vormerken?

Sollten Sie Literatur benötigen, die von anderen Bibliotheksnutzenden entliehen ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, das Medium über den Katalog vorzumerken.

  • Wählen Sie vorab unbedingt zuerst den gewünschten Abholort aus.
  • Suchen Sie anschließend im Katalog den gewünschten Titel.
  • Klicken Sie den gewünschten Titel an. In der Vollanzeige erhalten Sie auch einen Überblick über eventuell vorhandene Mehrfachexemplare.
  • Klicken Sie anschließend auf Bestellung/Verfügbarkeit; das Medium wird nach Eingabe Ihrer Bibliotheksausweisnummer und Ihres Passworts sofort für Sie vorgemerkt.
  • Ist das Medium in mehreren Exemplaren vorhanden, erhalten Sie das als nächstes verfügbare.
  • Falls Ihre Vormerkung nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich abgearbeitet werden kann, wird sie automatisch gelöscht – ein hiervon abweichendes Löschdatum können Sie über den Kalender eingeben.

Sobald ein Medium vorgemerkt wurde, ist eine Verlängerung der Leihfrist für den derzeitigen Entleihenden nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass das angezeigte voraussichtliche Leihfristende nicht verbindlich ist. Die tatsächliche Bereitstellung hängt unter anderem von der fristgerechten Rückgabe des Mediums und der Anzahl der bereits erfolgten Vormerkungen ab. Eine Übersicht Ihrer derzeit vorgemerkten Medien können Sie online in Ihrem Bibliothekskonto unter Vormerkungen abfragen. Dort erfahren Sie auch den aktuellen Status Ihrer Vormerkung.
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail oder schriftlich, wenn das vorgemerkte Medium für Sie zur Abholung (circa 1 Woche) bereit liegt.
Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse im Bibliothekssystem hinterlegt. Wenn Sie eine weitere private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren persönlichen Daten im Konto ein.

Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?

Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in persönlichen Daten vermerkt. Wenn Sie eine weitere, private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren persönlichen Daten im Katalog ein.

Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.

Mahngebühren zahlen Sie bitte mit dem Guthaben auf Ihrer FAUcard, OHMcard, Ihrem Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende oder einer Gästekarte des Studentenwerks an den Bezahlstationen.

Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.

Wie kann ich mein Bibliothekskonto einsehen?

Sie können Ihre Ausleihen, Bestellungen und Vormerkungen jederzeit in Ihrem persönlichen Konto einsehen. Bitte klicken Sie dazu nach der Anmeldung im Katalog auf Konto. Alternativ führt der Button Bibliothekskonto auf der Startseite Homepage direkt zum Login.
Die Registerkarten Ausleihen, Bestellungen, Vormerkungen, Fernleihe, FAUdok, Gebühren zeigen Ihnen den aktuellen Stand an.
Bitte klicken Sie auf die untenstehenden Bilder, um sie größer anzeigen zu lassen.

Persönliche Anmeldung im Katalog

 

Persönliche Anmeldung im Katalog über Button auf der Homepage