Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?
Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Bei FAU-Angehörigen ist standardmäßig die FAU-Mailadresse in den persönlichen Daten vermerkt.
Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.
Mahngebühren zahlen Sie bitte mit dem Guthaben auf Ihrer FAUcard, OHMcard, Ihrem Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende oder einer Gästekarte des Studierendenwerks an den Bezahlstationen.
Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.