Ausleihe
Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?
Angehörige der FAU
Für Studierende, Beschäftigte und weitere an der FAU tätige Personen und Gäste ist die freigeschaltete FAUcard der Bibliotheksausweis.
Die Freischaltung führen Sie bitte im IdM-Portal durch. Eine Anleitung zur Aktivierung der FAUcard für die Nutzung der Bibliothek finden Sie in der FAQ Wie kann ich meine FAUcard für die Bibliotheksnutzung freischalten?
Wenn Sie grundsätzlich dem wissenschaftlichen Personal der FAU angehören, aber keine FAUcard erhalten haben, liegt es vermutlich daran, dass kein klassisches Beschäftigungsverhältnis mit der FAU vorliegt. Sie können in solchen Fällen aber gerne einen Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende bekommen. Nähere Informationen zur FAUcard finden Sie auch auf den Seiten des FAUcard-Servicebüros.
Studierende der TH Nürnberg
Studierende der Technischen Hochschule Nürnberg können sich mit ihrer OHMcard als Bibliotheksnutzende registrieren lassen. Bitte lassen Sie die OHMcard in der Hauptbibliothek, der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek oder der Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek gegen Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses aktivieren. Die Verwendung von PDF-Ausweisen mit Barcode ist an der UB nicht möglich, in diesen Fällen wird ein zusätzlicher kostenpflichtiger Bibliotheksausweis der UB benötigt.
Für Angehörige anderer Universitäten und alle Interessierte
Externe Bibliotheksnutzende (ab 16 Jahre) kaufen einen Bibliotheksausweis an einem Gästekartenautomaten und lassen diesen in der Hauptbibliothek oder einer Zweigbibliothek gegen Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses aktivieren. Eine deutsche Meldeadresse ist notwendig.
Die Karte kostet 10 Euro, davon sind 5 Euro eine einmalige Gebühr für den Bibliotheksausweis und 5 Euro sind Guthaben, die Sie in den Einrichtungen des Studierendenwerks nutzen können oder zum Bezahlen von Kopien und Ausdrucken
An diesen Standorten können Sie den Bibliotheksweis kaufen und aktivieren:
- Hauptbibliothek in Erlangen während der gesamten Öffnungszeiten
- Kauf der Karte: Südmensa in Erlangen
Aktivieren der Karte: Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek
von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 19:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
im Zeitraum 3. August bis 11. Oktober 2026: Montag bis Freitag 8:00 bis 14:30 Uhr - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek in Nürnberg während der gesamten Öffnungszeiten
- Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek in Nürnberg während der gesamten Öffnungszeiten
An allen Gästekartenautomaten können Sie mit Geldscheinen zahlen. Zahlen Sie passend, es wird kein Wechselgeld ausgegeben. Ihre EC-Karte können Sie an den Gästekartenautomaten in der Hauptbibliothek, der Südmensa und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek nutzen.
Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen wir Ihren Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss, beziehungsweise den sogenannten Aufenthaltstitel.
Minderjährige Bibliotheksnutzende müssen bei der Anmeldung zusätzlich die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte „Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige externe Bibliotheksnutzende“ vorlegen.
Mit der Registrierung für die Bibliotheksbenutzung erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) an.
Wie kann ich meine FAUcard für die Bibliotheksnutzung freischalten?
Auf Ihrer FAUcard ist bereits eine UB-ID (Bibliotheksausweisnummer) aufgebracht. Um den Ausweis zur Ausleihe in der Bibliothek nutzen zu können, müssen Sie einmalig die „Allgemeine Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)“ online akzeptieren.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf der Seite www.idm.uni-erlangen.de ein.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Anfragen/Aufgaben.
- Klicken Sie auf den Menüpunkt Bibliothekszugang freischalten und folgen Sie den Hinweisen.
- Klicken Sie am Ende auf den Button ABOB akzeptieren, um die Freischaltung abzuschließen.
- Kontrollieren Sie, ob Ihre gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist und ergänzen Sie diese gegebenfalls.
Danach überprüfen Sie bitte, ob alles funktioniert hat:
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf Self Service
- Überprüfen Sie, ob der Status der Dienstleistung Universitätsbibliothek auf aktiv steht. Wenn dies der Fall ist, ist alles in Ordnung. Andernfalls überprüfen Sie bitte, ob Sie die Freischaltung (siehe oben) tatsächlich abgeschlossen haben.
Wie lange gilt der Bibliotheksausweis?
Studierende der Friedrich-Alexander-Universität (FAU)
Ihre FAUcard begleitet Sie das ganze Studium. Die Gültigkeit ist auf einem Thermofeld aufgedruckt und kann nach erfolgreicher Rückmeldung jedes Semester an speziellen Validierungsautomaten aktualisiert werden.
Nach der Exmatrikulation erlischt die Gültigkeit Ihrer FAUcard. Falls Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an eine der Ausleihstellen der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg (UB).
FAU-Angehörige
Die Gültigkeit der ausgehändigten FAUcard bemisst sich nach der Befristung des Arbeitsvertrags:
- Wenn Sie befristet beschäftigt sind, gilt die FAUcard bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages.
- Unbefristet Beschäftigte erhalten die FAUcard in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Auf dem Thermofeld der FAUcard wird aber nur eine maximale 5-jährige Gültigkeit aufgedruckt. Diese kann aber bei einem fortwährenden Beschäftigungsverhältnis jederzeit an den Validierungsautomaten verlängert werden.
Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erlischt die Gültigkeit Ihrer FAUcard. Falls Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an eine der Ausleihstellen der UB.
Externe Nutzende
Ihr Bibliotheksausweis gilt für drei Jahre. Sie können ihn jeweils für drei weiteres Jahre über unser Kontaktformular, telefonisch oder persönlich vor Ort verlängern lassen.
Wenn Sie die UB mindestens zwei Jahre nicht mehr genutzt haben, werden Ihre persönlichen Daten automatisch gelöscht.
Wie lauten meine UB-ID und mein Passwort?
FAU-Angehörige melden sich mit ihrer IdM-Kennung und dem dazugehörigen Passwort bei den Services der Universitätsbibliothek an. Ihre Daten ändern Sie über das IdM-Portal des Regionalen Rechenzentrums Erlangen.
Nicht-Universitätsangehörige nutzen die UB-ID, um sich im Katalog, Bibliothekskonto oder an den Internetarbeitsplätzen einzuloggen. Die UB-ID ist eine 11-stellige Zahl. Sie finden sie auf Ihrem Bibliotheksausweis beginnend mit 028 … oder 056 … (für Bibliotheksnutzende, die sich mir ihrer OHMcard registriert haben).
Das Passwort setzen Sie sich vor dem ersten Einloggen über die Funktion „Passwort setzen/vergessen“ im Katalog. Das ist spätestens 30 Minuten nach Ausgabe des Bibliotheksausweises möglich. Tragen Sie dort die E-Mail-Adresse ein, die Sie uns bei der Ausstellung Ihres Bibliotheksausweises genannt haben. Sie erhalten dann einen Link zur Passwort-Vergabe. Ihr neues Passwort muss aus mindestens 12 Zeichen bestehen, davon mindestens je ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe, eine Zahl und ein Sonderzeichen. Wir empfehlen Ihnen, das Passwort regelmäßig zu ändern.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort für den Katalog vergessen habe?
FAU-Angehörige nutzen die Selbstbedienungsfunkion Passwort vergessen im IdM-Portal, um sich das Passwort wieder herstellen zu lassen: Self Service Passwort vergessen
Wenn Sie als externer Bibliotheksnutzende Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich bei der Anmeldung im Katalog über die Schaltfläche Passwort setzen/vergessen ein neues Passwort zusenden lassen. Sie erhalten daraufhin per Mail ein neues Passwort zugeteilt.
Wie lange darf ich Medien ausleihen?
Die ausleihbaren Bestände der Hauptbibliothek (HB), Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek (TNZB), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek (WSZB) und Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek (EZB) sind in der Regel für 4 Wochen ausleihbar. Für bestimmte Medientypen (zum Beispiel Zeitschriften), Standorte (zum Beispiel Lesesaalbestände) oder bei mehrfach vorgemerkten Büchern gelten allerdings kürzere Leihfristen.
Die Bestände der Teilbibliotheken (Signaturanfänge 01 bis 18 und 98SP) sind nur eingeschränkt verleihbar oder können nur in der Bibliothek eingesehen werden.
Weitere Informationen zu den Ausleihbedingungen an den verschiedenen Standorten finden Sie bei den jeweiligen Treffern im Katalog unter Verfügbarkeit.
Wie viele Medien darf ich ausleihen?
Es können maximal 100 Medien gleichzeitig entliehen werden.
Wie kann ich mein Bibliothekskonto einsehen?
Sie können Ihre Ausleihen, Bestellungen und Vormerkungen jederzeit in Ihrem persönlichen Konto einsehen. Bitte klicken Sie dazu nach der Anmeldung im Katalog auf Konto. Alternativ führt der Button Bibliothekskonto auf der Startseite Homepage direkt zum Login.
Die Registerkarten Ausgeliehen, Bestellt, Gebühren/Sperren zeigen Ihnen den aktuellen Stand an.

Wie kann ich die Leihfrist entliehener Medien verlängern?
Melden Sie sich mit Ihrer IdM-Kennung oder UB-ID und Ihrem dazugehörigen Passwort in Ihrem Bibliothekskonto an. Im Bereich Ausgeliehen werden alle entliehenen Medien angezeigt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Leihfrist einzelner Medien zu verlängern oder eine Gesamtkontoverlängerung durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die neue Leihfrist am Tag der Verlängerung beginnt.
Medien, deren Leihfrist bereits sechsmal verlängert wurde, können nicht mehr verlängert werden. Ebenso ist eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?
Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Bei FAU-Angehörigen ist standardmäßig die FAU-Mailadresse in den persönlichen Daten vermerkt.
Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.
Mahngebühren zahlen Sie bitte per ePayBayern oder Überweisung. Geben Sie beim Verwendungszweck unbedingt das Buchungskennzeichen (BKZ) an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.
Wie kann ich entliehene Medien vormerken?
Sollten Sie Literatur benötigen, die von anderen Bibliotheksnutzenden entliehen ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, das Medium über den Katalog vorzumerken.
- Suchen Sie den gewünschten Titel im Katalog.
- Klicken Sie den Titel des gewünschten Titels an. In der Vollanzeige erhalten Sie auch einen Überblick über eventuell vorhandene Mehrfachexemplare.
- Klicken Sie anschließend auf Vormerken.
- Loggen Sie sich mit Ihrer IdM-Kennung oder UB-ID ein und wählen Sie Ihren Abholort aus. Sobald Sie die Bestellung abschicken, wird das Medium für Sie vorgemerkt.
- Ist das Medium in mehreren Exemplaren vorhanden, erhalten Sie das als nächstes verfügbare.
- Falls Ihre Vormerkung nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich abgearbeitet werden kann, wird sie automatisch gelöscht – ein hiervon abweichendes Löschdatum können Sie über den Kalender eingeben.
Sobald ein Medium vorgemerkt wurde, ist eine Verlängerung der Leihfrist für den derzeitigen Entleihenden nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass das angezeigte voraussichtliche Leihfristende nicht verbindlich ist. Die tatsächliche Bereitstellung hängt unter anderem von der fristgerechten Rückgabe des Mediums und der Anzahl der bereits erfolgten Vormerkungen ab. Eine Übersicht Ihrer derzeit vorgemerkten Medien können Sie online in Ihrem Bibliothekskonto unter Bestellt abfragen. Dort erfahren Sie auch den aktuellen Status Ihrer Vormerkung.
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn das vorgemerkte Medium für Sie zur Abholung (circa 1 Woche) bereit liegt. Bei FAU-Angehörigen ist standardmäßig die FAU-Mailadresse im Bibliothekssystem hinterlegt.
Wie kann ich Medien aus dem Magazin oder aus anderen Zweigstellen bestellen?
So gehen Sie vor:
- Recherchieren Sie im Katalog nach dem gewünschten Medium.
- Klicken Sie auf den Titel des Werks, das Sie bestellen möchten, um sich die Verfügbarkeit anzeigen zu lassen.
- Wählen Sie den Button Bestellen.
- Falls Sie noch nicht im Katalog angemeldet waren, loggen Sie sich jetzt mit Ihrer IdM-Kennung oder UB-ID ein.
- Wählen Sie den Abholtort aus, an dem Sie das Medium abholen möchten.
- Schicken Sie die Bestellung ab.
Bei Bestellungen aus anderen Zweigstellen und bei Magazinbestellungen in der Hauptbibliothek erhalten Sie eine E-Mail, sobald das bestellte Werk abgeholt werden kann.
Wie lange liegen bestellte Medien für mich bereit?
Bestellte Medien (auch Fernleihen) liegen circa eine Woche lang für Sie zur Abholung bereit.
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder Beilagen sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Bitte melden Sie sich umgehend bei der betreffenden Ausleihstelle. Diese entscheidet dann, in welcher Form Sie Ersatz leisten müssen. Damit ersparen Sie sich ein Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung Ihrer Ausleihberechtigung.
Wo melde ich meine neue Adresse?
Alle Angehörigen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) führen Adressänderungen selbst im IdM-Portal durch und weisen der UB eine eigene Adresse zu.
Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische beziehungsweise dienstliche Mailadresse in den persönlichen Daten vermerkt.
Wenn Sie kein Universitätsangehöriger sind beziehungsweise keine FAUcard besitzen, teilen Sie uns bitte jede Adressänderung unverzüglich mit. Wenden Sie sich dazu an eine unserer Ausleihstellen oder schicken Sie uns eine Nachricht über das Formular unserer Online-Auskunft.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
FAUcard selbst sperren
Falls Sie Ihre FAUcard verloren haben, können Sie diese im IdM-Portal sperren und gegebenenfalls auch wieder entsperren. Die Ersatzkartenausstellung erfolgt durch das FAUcard-Servicebüro. Beantragen Sie bitte eine Ersatzkarte online über das IdM-Portal.
Melden Sie den Verlust bitte umgehend an einer unserer Ausleihstellen, damit Missbrauch durch Dritte möglichst vermieden werden kann.
Bibliotheksausweis für Externe sperren lassen
Für alle anderen Bibliotheksnutzenden gilt: Falls Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben, melden Sie den Verlust bitte umgehend an einer unserer Ausleihstellen, damit Missbrauch durch Dritte möglichst vermieden werden kann. Wir entsperren Ihr Bibliothekskonto jederzeit, wenn Sie Ihren Ausweis wieder gefunden haben.
Falls Sie Ihren Ausweis gar nicht mehr finden, können Sie sich einen neuen Bibliotheksausweis gegen eine Gebühr von 5 Euro an einem Gästekartenautomaten kaufen. Diesen aktivieren wir in der Hauptbibliothek oder in einer Zweigbibliothek als Ersatzausweis.
Für die Sperrung und gegebenenfalls auch die spätere Entsperrung der Bezahlfunktion ist bei Verlust des Bibliotheksausweises zusätzlich eine E-Mail mit Angabe der FPM-ID an info@werkswelt.de zu schreiben. Dafür sollte die FPM-Nummer des neuen Bibliotheksausweises, die auf der Rückseite aufgedruckt ist, am besten gleich nach dessen Ausstellung notiert oder abfotografiert werden.
Kann ich ein Medium auch per Postversand zurückgeben?
Im Ausnahmefall ist eine Rückgabe von entliehenen Medien auch per Postversand möglich:
- Kündigen Sie die Postrückgabe bitte telefonisch in der Zweigbibliothek beziehungsweise Teilbibliothek an, in der Sie die Medien entliehen haben (Telefonnummern und Adressen siehe Standorte).
- Senden Sie die Medien an die Zweigbibliothek beziehungsweise Teilbibliothek, wo Sie sie entliehen haben.
- Verpacken Sie die Medien so, dass sie keinen Schaden nehmen, da Sie für Beschädigungen und bei Verlust haften.
- Legen Sie ein formloses Schreiben bei mit Ihrem Namen, Ihrer Bibliotheksausweisnummer (beziehungsweise UB-ID) und dem deutlich sichtbaren Stichwort „Buchrückgabe“.
- Ergänzen Sie beim Adressat die Abteilung „Ausleihe“.
- Wir empfehlen Ihnen die Rückgabe per Paket, so dass der Versand versichert ist und sich die Sendung nachverfolgen lässt.
- Planen Sie bitte ausreichend Zeit für den Postversand ein, um ein Überziehen der Leihfrist zu vermeiden. Ein Postversand hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich kostenpflichtiger Mahnungen. Als Rückgabezeitpunkt gilt das Eintreffen des Pakets an der entsprechenden Ausleihstelle.
- Überprüfen Sie in Ihrem Bibliothekskonto im Katalog, ob die Rückgabe geklappt hat.