Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Für Studierende, weitere Angehörige der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) und Mitglieder der Graduiertenschule ist die freigeschaltete FAUcard der Bibliotheksausweis.
Die Freischaltung führen Sie bitte im IdM-Portal durch. Eine Anleitung zur Aktivierung der FAUcard für die Nutzung der Bibliothek finden Sie hier.
Wenn Sie grundsätzlich dem wissenschaftlichen Personal der FAU angehören, aber keine FAUcard erhalten haben, liegt es vermutlich daran, dass kein klassisches Beschäftigungsverhältnis mit der FAU vorliegt. Sie können in solchen Fällen aber gerne einen Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende bekommen.
Nähere Informationen zur FAUcard finden Sie auch auf den Seiten des FAUcard-Servicebüros.

Externe Bibliotheksnutzende (ab 16 Jahre) benötigen einen Benutzerausweis der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg (UB). Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises kostet 5,00 €. Für die Bezahlung wird ein 5 €-Schein benötigt.

Angehörige der Technischen Hochschule Nürnberg können sich mit ihrer OHMcard als Bibliotheksnutzende registrieren lassen. Die Verwendung von PDF-Ausweisen mit Barcode ist an der UB nicht möglich, in diesen Fällen wird ein zusätzlicher kostenpflichtiger Bibliotheksausweis der UB benötigt.

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie an folgenden Ausleihstellen der Universitätsbibliothek:

  • Hauptbibliothek Erlangen, Schuhstraße 1a, 91052 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek, Erwin-Rommel-Straße 60, 91058 Erlangen (Öffnungszeiten)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek, Lange Gasse 20, 90403 Nürnberg (Öffnungszeiten)
  • Erziehungswissenschaftliche Zweigbibliothek, Regensburger Str. 160, 90478 Nürnberg (Öffnungszeiten)

Sie müssen dazu nur Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Minderjährige Bibliotheksnutzende müssen bei der Anmeldung zusätzlich die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte “Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige externe Bibliotheksnutzende” vorlegen.
Mit der Registrierung als Bibliotheksnutzende erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) an.
Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen wir Ihren Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss, beziehungsweise den sogenannten Aufenthaltstitel.