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    Open-Access-Policies von Drittmittelgebern

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    Open-Access-Policies von Drittmittelgebern

    Einen unverbindlichen Überblick über die Open-Access-Policies aller Drittmittelgeber liefert die Plattform Open Policy Finder. Die nachfolgende Übersicht skizziert die Open-Access-Policies der wichtigsten Drittmittelgeber der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) in Klartext. Hier finden Sie die FAU-eigene Open Science-Policy

    Bei Ergänzungswünschen oder Aktualisierungsmeldungen wenden Sie sich bitte an das Referat Open Access.

    Die Open Access Webseite des BMFTR mit weitreichenden Hintergrundinformationen zu Open Access in Deutschland finden Sie hier.

    Die aktuellsten Open Access Richtlinien von Bund und Ländern (Stand Mai 2023) des BMFTRs finden Sie hier.

    Die Förderrichtlinie zum Post-Grant Funds des BMBF ist ausgelaufen und eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet, siehe Bekanntmachung hier. Momentan (Stand Februar 2026) sind noch keine verbindlichen Informationen zur Open Access Förderung durch das BMFTR verfügbar.

    Die DFG fordert Bewilligungsempfangende ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Dazu wird die Veröffentlichung in geeigneten Open-Access-Zeitschriften oder die nachträgliche Bereitstellung bereits publizierter Aufsätze über disziplinspezifische oder institutionelle Open-Access-Repositorien empfohlen (siehe DFG-Vordruck 2.00). Eine Verpflichtung besteht damit jedoch nicht, auch nennt die DFG keine Vorgaben in Hinblick auf eine verpflichtende Langzeitarchivierung in definierten Open-Access-Repositorien (Stand 2026).

    Als zusätzliche Mittel zur Open-Access-Publikation der Forschungsergebnisse

    • können im Rahmen eines DFG Projekts maximal 750 Euro im Jahr beantragt werden (Vordruck 52.01 – Punkt 2.6 a).
      Die Publikationspauschale kann über die Laufzeit eines Projekts angespart und im Bedarfsfall durch Umschichtungen aus anderen Projekttiteln verstärkt werden.
    • können außerhalb eines DFG-Projekts bis zu 80% der Open-Access- Kosten beantragt werden (Vordruck 51.10 – Punkt III). Antragsberechtigt im Förderprogramm Publikationsbeihilfe sind einzelne Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, deren Buchpublikation außerhalb einer DFG-Forschungsförderung entstehen.

    Bei ERC Förderung gilt ein Mandat für sofortiges Open Access für Publikationen, die dem Projekt entspringen und einem Peer Review unterzogen wurden.

    Open Access Informationen finden Sie in den ERC Grant Regularien auf Seite 385-389.

    Alle ERC-projektbezogenen Publikationen müssen über ein Repositorium zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie in einer reinen Open Access Zeitschrift erscheinen.

    Nur Open Access Gebühren in reinen Open Access Zeitschriften können über das Projekt abgerechnet werden.

    Über die Publikationsplattform Open Research Europe können ERC-projektgebundene Forschungsartikel primär und kostenfrei im Open Access veröffentlicht werden. Der Peer Review ist offen und Publizierende dürfen Reviewer empfehlen. Alle Versionen des Artikels werden über Open Research Europe veröffentlicht und erfüllen das Open Access Mandat der EU (FAQs).

    Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man die Open Science Anforderungen des ERC erfüllt (inklusive Publikationen)

    Deutschsprachiges Portal Horizon Europe: https://www.horizont-europa.de/index.php

    Das Fact-Sheet zum Nachfolgeprogramm und den Einstieg zur Bewerbung finden Sie hier.

    „Gemäß der Berlin Declaration und Plan S der cOAlition S verpflichtet der FWF alle Fördernehmende, Projektleitende und Projektbeteiligte, ihre begutachtete Publikationen, die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen, im Internet open access zugänglich zu machen.“

    FWF Open-Access-Policy für begutachtete Artikel Publikationen

    FWF Open-Access-Policy für begutachtete Buchpublikationen  

    Zusätzlich zum bewilligten Projektbudget gibt es die Möglichkeit für eine Open-Access-Pauschale. Diese ist für Open-Access-Publikationskosten von begutachteten Zeitschriftenartikeln, Sammelbandbeiträgen o. Ä., die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen.

    Einen Übeblick über alle FWF Policies sind unter http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/open-access-policy/ zu finden.

    Die Helmholtz Open Science Policy (2022) setzt Open Access als Standardpublikationspraxis fest und verfolgt langfristig das Ziel, 100 % Open Access-Rate ab 2025 zu erreichen. Diese Policy umfasst Publikationen (Artikel und Bücher), Forschungsdaten und Forschungssoftware.

    • Die Veröffentlichung muss entweder in einer reinen Open-Access-Zeitschrift  erstveröffentlicht werden oder spätestens nach 6 Monaten über ein Repositorium (wie z.B. OPEN FAU) zweitveröffentlicht werden. Bei den Geistes- und Sozialwissenschaften ist abweichend davon ein Embargo bis zu 12 Monate bis zur Archivierung auf einem Open-Access Repositorium hinnehmbar. Wird die erste Option gewählt, muss die Publikation sofort zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf einem Open-Access Repositorium archiviert werden.
      Hier ist eine Liste der Helmholtz-Repositorien. Hybride Zeitschriften sollten vermieden werden.
    • Die bibliographischen Daten der Veröffentlichungen müssen eine Zuordnung zum geförderten Projekt erlauben.

    Beim Vorliegen wichtiger Gründe (wie Patente, Datenschutz, Sicherheitsaspekte) kann die Open-Access-Veröffentlichungspflicht entfallen. Diese Gründe müssen der Helmholtz-Gemeinschaft unmittelbar gemeldet werden, nachdem der Forschende davon Kenntnis erlangt hat.

     

    Der Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) schreibt verpflichtende Regelungen zu Open Access vor.

    Die Artikel-Publikation muss entweder in einer reinen Open-Access-Zeitschrift erstveröffentlicht werden oder innerhalb von 6 Monaten über ein Open-Access Repositorium (wie z.B. OPEN FAU) zweitveröffentlicht werden. Die Publikationskosten in begutachteten Open-Access-Zeitschriften  können bis zu 3.000 CHF pro Veröffentlichung direkt über den SNF-Beitrag bezahlt werden.

    Bei Buchpublikationen (Monografien, Dissertationen, Habilitationen, juristische Kommentare und Editionen) ist ein Embargo bis zu 12 Monaten bis zur Zugänglichmachung akzeptabel. Auch hier können Kosten geltend gemacht werden, sofern der Verlag diese sofort als Open Access veröffentlicht.

    • Der SNF gilt die verlegerischen Leistungen mit CHF 5.000 ab (Sockelbeitrag), sofern die Leistungen in einem Vertrag des Verlags mit dem Autor verbindlich ausgewiesen werden.
    • Die Pauschale für Dissertationen und Habilitationen wird auf CHF 8.000 festgelegt; ist diese Pauschale zur Deckung der Herstellungskosten nicht ausreichend, kann eine zusätzliche Unterstützung beantragt werden.
    • Der Basisbeitrag für eine Open Access Buchpublikation mit bis zu 750.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beträgt CHF 15.000, zusätzliche Vergütungen sind möglich, wenn das Buch einen höheren Zeichenumfang aufweist, ein erhöhter Aufwand bezüglich Layout und Bildrechte besteht, das Buch „Enriched E-Book“-Funktionalitäten aufweist (zum Beispiel interaktive Inhalte, Audio- und Videoinhalte) oder ausgewiesene Mehrkosten für ein Fremdsprachenlektorat anfallen.

    Ausgeschlossen sind Open-Access- Kostenübernahmenzu Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbänden, Festschriften, Neuauflagen ohne zusätzliche wissenschaftliche Ergebnisse, Übersetzungen oder bibliophile Ausgaben.

    Ist die Open-Access-Publikation aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so müssen die Forschenden begründet eine Aufhebung der Verpflichtung beantragen.

    Die Reglements von SNF sind hier zu finden.

    Die NIH Public Access Policy schreibt vor, dass die akzeptierte Manuskriptversion (Author Accepted Manuscript – AAM) oder die Verlagsversion  unverzüglich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Official Date of Publication) in PubMed Central  frei zugänglich sein muss, sofern die Forschung ganz oder teilweise durch die NIH gefördert wurde. Die Policy wird nur auf Beiträge in ISSN-fähigen Zeitschriften und Schriftenreihen mit Peer-Review-Verfahren angewendet. Bücher, Buchkapitel, Dissertationen oder ähnliches fallen nicht unter die Regelung.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier.

    Die Wellcome Trust Open Access Policy schreibt verpflichtende Regelungen für alle seitens Wellcome Trust finanzierte, begutachtete Forschungspublikationen vor.

    Für Original Research Artikel, Review Artikel und Conference Proceedings mit Peer Review gelten folgende Regelungen:

    • In Subskriptionszeitschriften veröffentlichte Artikel müssen über PubMed Central und Europe PubMed Central unmittelbar bei Veröffentlichung frei zugänglich gemacht werden.
    • Artikel müssen mit einer CC-BY Lizenz versehen sein (in abgesprochenen Ausnahmefällen mit einer CC-BY-ND Lizenz).
    • In Subskriptionszeitschriften veröffentlichte Artikel müssen mit dem folgenden Statement veröffentlicht werden, um die Publikationsfreiheit unter Plan S zu garantieren:
      ‚This research was funded in whole, or in part, by the Wellcome Trust [Geförderte Artikel müssen ebenfalls mit einem Open Data Statement versehen werden, in dem erklärt wird, wie auf Daten, Originalsoftware und Materialien, die dem Artikel zugrunde liegen, zugegriffen werden kann.
    • Artikel sollten bevorzugt in reinen Open Access Zeitschriften oder Subskriptionszeitschriften, die unter ein Transformative Agreement (wie zum Beispiel

    Auch wissenschaftliche Buchpublikationen müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten auf PMC Bookshelf zugänglich über Europe PubMed Central archiviert und zugänglich gemacht werden. Fallen hier Publikationskosten (BPC) an, muss die Buchpublikation unmittelbar ohne Embargo Open Access unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden. Der Wellcome Trust empfiehlt dabei die Creative Commons Attribution (CC-BY) Lizenz, akzeptiert aber auch nichtkommerzielle Lizenzen wie die Creative Commons Attribution NonCommercial (CC-BY-NC) Lizenz oder die Creative Commons Attribution NonCommercial NoDerivatives (CC-BY-NC-ND) Lizenz. Buchpublikationen sollen bei openaccess@wellcome.ac.uk angemeldet werden.

    Wellcome Trust bietet noch einen Ratgeber zu seiner Open Access Policy . Verstöße gegen diese werden durch Ablehnung zukünftiger Förderanträge sanktioniert, in extremen Fällen kann Förderung entzogen werden.

    Weitere Hinweise zum Webauftritt

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    Auszeichnung Open Library Badge 2020
    Universitätsbibliothek
    Erlangen-Nürnberg

    Universitätsstraße 4
    91054 Erlangen
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