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Wie kann ich die Leihfrist entliehener Medien verlängern?

Melden Sie sich mit Bibliotheksausweisnummer und Passwort über den Reiter Konto/Verlängerung im Katalog an. Im Kontostand werden alle entliehenen Medien angezeigt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Leihfrist einzelner Medien zu verlängern oder eine Gesamtkontoverlängerung durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie Medien erst zehn Werktage vor Ablauf der Leihfrist verlängern können.

Vorgemerkte Titel und Medien, deren Leihfrist bereits zweimal verlängert wurde, können nicht mehr verlängert werden. Ebenso ist eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Verlängerungen werden immer unter Vorbehalt durchgeführt. Sollte also während der Verlängerungsfrist ein anderer Bibliotheksnutzender eines Ihrer Medien vormerken, kann die Leihfrist verkürzt werden. In diesem Fall werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Können die Leihfristen bei Fernleihen verlängert werden?

Die Verlängerungsmöglichkeit bei Fernleihen hängt von der verleihenden Bibliothek ab. Eine Verlängerung ist über den Katalog möglich, sofern die verleihende Bibliothek eine Verlängerungsmöglichkeit einräumt.

Wie lange ist die Leihfrist für Fernleihen?

Da die Leihfrist bei Fernleihen von der verleihenden Bibliothek festgelegt wird, gibt es keine feste Regelung. Meist beträgt die Leihfrist 4 Wochen; sie kann unter Umständen aber auch deutlich kürzer sein.

Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?

Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in persönlichen Daten vermerkt. Wenn Sie eine weitere, private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren persönlichen Daten im Katalog ein.

Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.

Mahngebühren zahlen Sie bitte mit dem Guthaben auf Ihrer FAUcard, OHMcard, Ihrem Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende oder einer Gästekarte des Studentenwerks an den Bezahlstationen.

Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.

Wie lange darf ich Medien ausleihen?

Die ausleihbaren Bestände der Hauptbibliothek (HB), Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek (TNZB), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek (WSZB) und Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek (EZB) sind in der Regel für 4 Wochen ausleihbar. Für bestimmte Medientypen (zum Beispiel Zeitschriften), Standorte (zum Beispiel Lesesaalbestände) oder bei mehrfach vorgemerkten Büchern gelten allerdings kürzere Leihfristen.
Die Bestände der Teilbibliotheken (Signaturanfänge 01 bis 18 und 98SP) sind nur eingeschränkt verleihbar oder können nur in der Bibliothek eingesehen werden.
Weitere Informationen zu den Ausleihbedingungen an den verschiedenen Standorten finden Sie bei den jeweiligen Treffern im Katalog unter Standort.