Wie lange darf ich Medien ausleihen?

Die ausleihbaren Bestände der Hauptbibliothek (HB), Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek (TNZB), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek (WSZB) und Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek (EZB) sind in der Regel für 4 Wochen ausleihbar. Für bestimmte Medientypen (zum Beispiel Zeitschriften), Standorte (zum Beispiel Lesesaalbestände) oder bei mehrfach vorgemerkten Büchern gelten allerdings kürzere Leihfristen.
Die Bestände der Teilbibliotheken (Signaturanfänge 01 bis 18 und 98SP) sind nur eingeschränkt verleihbar oder können nur in der Bibliothek eingesehen werden.
Weitere Informationen zu den Ausleihbedingungen an den verschiedenen Standorten finden Sie bei den jeweiligen Treffern im Katalog unter Standort.