Eltern-Kind-Raum
Der Eltern-Kind-Raum in der Hauptbibliothek im zweiten Obergeschoss steht während der Öffnungszeiten des Gebäudes allen offen, die kurzfristig mit ihrem Kind oder ihren Kindern in der Universität sind und einen Ort suchen, wo sie sich gemeinsam aufhalten können.
Der Raum kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Eltern mit Kind können sich den Schlüssel an der Ausleihe im 1. Obergeschoss ausleihen, der Schlüssel darf nicht an andere Personen weitergegeben werden, der Raum muss beim Verlassen wieder verschlossen werden.
Der Eltern-Kind-Raum ist mit sechs Arbeitsplätzen mit Stromanschluss, einem Internet-Arbeitsplatz sowie WLAN ausgestattet. Die Kinderspielecke mit Kindertisch und -stühlen, Spielzeug, Kinderbüchern und einer Sitzecke ist für Kinder im Alter von 0 bis 8 Jahren geeignet. Im Damen-WC im zweiten Obergeschoss (Cafeteria-Bereich) gibt es einen Wickeltisch.
Der Raum darf nicht benutzt werden, wenn das zu betreuende Kind an einer ansteckenden Krankheit (wie Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln) leidet. Auch bei stark fiebrigen Erkrankungen darf der Raum nicht genutzt werden.
Der Eltern-Kind-Raum wurde aus Mitteln der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, des SFB 814 (Additive Fertigung) und des Zonta-Club Erlangen umgebaut und ausgestattet.
Regeln für den Eltern-Kind-Raum
- Er steht ausschließlich Eltern mit Kindern zur Verfügung, die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Reservierungen sind nicht möglich.
- Achten Sie auf eine pflegliche Behandlung von Einrichtung und Ausstattung. Es dürfen keine Gegenstände entfernt werden, das Zimmer ist nach der Benutzung wieder aufzuräumen.
- Bitte ziehen Sie Ihrem Kind die Schuhe aus.
- Bitte melden Sie Verbesserungsvorschläge und eventuelle Mängel an der Info-Theke im 1. OG, damit wir dieses Angebot stetig verbessern können.
- Die Universitätsbibliothek kann keine Betreuung oder Aufsicht organisieren. Bei der Benutzung dieses Zimmers obliegt den Eltern, bzw. Personen, in deren Obhut sie die Kinder gegeben haben, die Fürsorgepflicht sowie die Aufsichtspflicht über das zu betreuende Kind. Für jeden Schaden an den von der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg überlassenen Einrichtungen und Gegenständen, der durch ein Kind oder eine Aufsichtsperson schuldhaft herbeigeführt worden ist, haftet die Aufsichtsperson (Eltern haften für ihre Kinder) gegenüber der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg. Dies gilt auch für durch ein Kind verursachte Schäden an Einrichtungen und Gegenständen, wenn die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Im Schadensfall ist dann die Haftung seitens der Universität ausgeschlossen. Die Universität haftet nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung ihrer Verkehrssicherung- bzw. Sorgfaltspflichten.