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Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder Beilagen sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Bitte melden Sie sich umgehend bei der betreffenden Ausleihstelle. Diese entscheidet dann, in welcher Form Sie Ersatz leisten müssen. Damit ersparen Sie sich ein Mahnverfahren und eine mögliche Sperrung Ihrer Ausleihberechtigung.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?

Falls Sie Ihre FAUcard verloren haben, können Sie diese im IdM-Portal sperren und gegebenenfalls auch wieder entsperren. Die Ersatzkartenausstellung erfolgt durch das FAUcard-Servicebüro. Beantragen Sie bitte vorher eine Ersatzkarte online über das IdM-Portal.
Für alle anderen Bibliotheksnutzende gilt: Falls Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben, melden Sie den Verlust bitte umgehend an einer unserer Ausleihstellen, damit Missbrauch durch Dritte möglichst vermieden werden kann. Wir entsperren Ihr Bibliothekskonto jederzeit, wenn Sie Ihren Ausweis wieder gefunden haben.
Gegen eine Gebühr von 5,00 Euro stellen wir Ihnen bei Bedarf einen Ersatzausweis aus.

Für die Sperrung und gegebenenfalls auch die spätere Entsperrung der Bezahlfunktion ist bei Verlust des Bibliotheksausweises zusätzlich eine E-Mail mit Angabe der FPM-ID an info@werkswelt.de zu schreiben. Dafür sollte die FPM-Nummer des neuen Bibliotheksausweises, die auf der Rückseite aufgedruckt ist, am besten gleich nach dessen Ausstellung notiert oder abfotografiert werden.