Wie lange besteht urheberrechtlicher Schutz an einem Buch, einer Zeitschrift, einem Musikwerk oder Abbildungen?

Nach § 64 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod der längstlebenden Urheberin/des längstlebenden Urhebers. Danach sind die Werke gemeinfrei und damit frei benutzbar.

Amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse/Bekanntmachungen) sind gemeinfrei und frei benutzbar.