Welche Rechte und Pflichten haben die Publizierenden?

Die Autorin bzw. der Autor räumt dem Betreiber von OPEN FAU beim Publizieren folgende Rechte ein:

  • das dauerhafte Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken
  • das einfache dauerhafte Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen
  • das dauerhafte Recht zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten)
  • das Recht, die gelieferten Metadaten gegebenenfalls zu ändern und/oder zu vervollständigen
  • das Recht, die Metadaten unbeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen
  • das Recht zur Weitergabe des Dokuments und der dazugehörigen Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek sowie weitere fachlich oder regional in Frage kommende Dokumentenserver und Fachdatenbanken mit den gleichen vorgenannten Rechten; für Dissertationen siehe zudem dort.

Für den Inhalt der publizierten Dokumente ist ausschließlich die Autorin bzw. der Autor verantwortlich. Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung für die Inhalte der bereitgestellten Publikationen und verlinkter oder eingebetteter externer Seiten. Die Autorin bzw. der Autor versichert, dass das Dokument nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verfügungen oder sonstige Rechte Dritter verstößt und verpflichtet sich, die Urheber- und Verwertungsrechte Dritter zu klären bzw. deren Einverständnis einzuholen. Erhält die Autorin bzw. der Autor Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzt er die Universitätsbibliothek unverzüglich davon in Kenntnis.

Die Urheberrechte der Autorin bzw. des Autors bleiben gewahrt. Der Universitätsbibliothek wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.