In welchem Umfang dürfen Lehrende und Forschende ab 1.3.2018 für sich selbst Vervielfältigungen anfertigen?

Für die eigene wissenschaftliche Forschung sind für Lehrende und Forschende (zu denen auch Studierende gehören) Vervielfältigungen bis zu 75% eines Werkes (beispielsweise aus gedruckten oder online zugänglichen Monographien) erlaubt. Dabei sind sämtliche Seiten zu berücksichtigen, die keine Leerseiten sind und deren Inhalt überwiegend aus Text besteht.
Die so hergestellten Kopien dürfen nicht weitergegeben werden.

Eine vollständige Vervielfältigung für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch ist zulässig von Abbildungen, von einzelnen Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, von sonstigen Werken geringen Umfangs und vergriffenen Werken (unabhängig davon, wie lange sie schon vergriffen sind).