Urheberrecht
- In welchem Umfang darf die Bibliothek Kopien aus Zeitschriften und Büchern über die Fernleihe zur Verfügung stellen?
- Was fällt alles unter den Urheberrechtsschutz?
- Wie lange besteht urheberrechtlicher Schutz an einem Buch, einer Zeitschrift, einem Musikwerk oder Abbildungen?
- An wen richten sich die ab 1.3.2018 neu geltenden §§ 60a-h UrhG?
- In welchem Umfang dürfen Lehrende und Forschende ab 1.3.2018 für sich selbst Vervielfältigungen anfertigen?
- Welche Werke dürfen vollständig von den Lehrenden und Forschenden zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Werke dürfen nur in einem begrenzten Umfang von den Lehrenden und Forschenden zur Verfügung gestellt werden?
- Ist in der Online-Lehre die Nutzung von Abbildungen und Textteilen aus elektronischen Büchern in Videoaufzeichnungen für Lehrende und Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung urheberrechtlich zulässig?
- Gibt es darüber hinaus eine urheberrechtlich zulässige Möglichkeit, welche der Online-Lehre die Nutzung von Abbildungen und Textteilen aus elektronischen Büchern in Videoaufzeichnungen sogar für eine freie Zugänglichmachung im Internet sowie eine allgemeine Zugänglichmachung innerhalb der gesamten Einrichtung erlauben würde?
- In welchem Umfang dürfen E-Books vervielfältigt werden?
- Sind Vervielfältigungen, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe aus Schulbüchern an Schulen und Universitäten erlaubt?
- Ist es zulässig, Musiknoten zu kopieren?