Die Benutzung der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg ist grundsätzlich kostenfrei. Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden jedoch Gebühren erhoben. Grundlagen dafür sind die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.08.1993 (PDF), das Kostengesetz vom 20.02.1998 und das Kostenverzeichnis vom 12.10.2001, 3.III.2.
1. Mahnungen und Verlustfälle
1.1. Mahnungen – an den Bezahlstationen zu bezahlen
Werden entliehene Werke oder Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, fordert die Universitätsbibliothek diese unter Hinweis auf die abgelaufene Leihfrist kostenpflichtig zurück.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.1.1 | 1. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 1 ABOB) | 7,50 € |
| 1.1.2 | 2. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 2 ABOB) | 10,00 € |
| 1.1.3 | 3. Aufforderung zur Rückgabe / „Kleiner Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 4 S. 1 ABOB) | 20,00 € |
| 1.1.4 | 4. Aufforderung zur Rückgabe / „Großer Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 5 S. 1 ABOB) | 37,00 € |
| 1.1.5 | Auslagen für Einschreiben mit Rückschein (bei der dritten und vierten Aufforderung zur Rückgabe) | 5,50 € |
| 1.1.6 | Anmahnung rückständiger Beträge (Kostenverzeichnis 1.I.7) | 5,00 € |
1.2. Schadensersatz für Medien – per Überweisung zu bezahlen
Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von den Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf ihre Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen (§ 8 Abs. 3 S. 3 ABOB).
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.2.1 | Schadensersatz laut ABOB §8 (3): Einzelfallentscheidung | variabel |
| 1.2.2 | Verwaltungsgebühr (Kostenverzeichnis 3.III.2/1) | 12,50 € |
| 1.2.3 | Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 s/w | 0,15 € |
| 1.2.4 | Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 Farbe | 0,30 € |
| 1.2.5 | Bindekosten (abhängig vom jeweils aktuellen Angebot des externen Buchbinders) | variabel |
1.3. Schadensersatz für Schließfachschlüssel – per Überweisung zu bezahlen
Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln für Tages-Schließfächer oder Dauerschließfächer erhebt die Universitätsbibliothek Ersatzgebühren.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.3.1 | Ersatz des Schließzylinders und des Schlüssels | 40,00 € |
| 1.3.2 | Ersatz des Schlüsselanhängers | 5,00 € |
| 1.3.3 | Ersatz der Schließmechanik | 70,00 € |
| 1.3.4 | Räumung der Tagesschließfächer: Einbehalt des Pfandgeldes | variabel |
2. Ausstellung des Bibliotheksausweises – an den Bezahlstationen zu bezahlen
Angehörige der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) können ihre FAUcard als Bibliotheksausweis freischalten lassen.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 2.1 | Ausstellung eines Bibliotheksausweises für nichtuniversitäre Benutzer | 5,00 € |
| 2.2 | Ausstellung eines Ersatzausweises für nichtuniversitäre Benutzer (im Verlustfall) | 5,00 € |
3. Fernleihe – an den Bezahlstationen zu bezahlen
Rückgabepflichtige Medien aus deutschen Bibliotheken werden kostenlos verliehen.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 3.1 | Kopien-Bestellung in der nationalen Fernleihe (Urheberrechtsabgabe) | 3,50 € |
| 3.2 | Bestellung im Internationalen Leihverkehr: Gemäß Festlegung der Lieferbibliothek, entsprechend vorherigem Kostenvoranschlag | variabel |
4. Auftragsdigitalisierung – per Überweisung zu bezahlen
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 4.1 | Gebrauchsdigitalisat Druckschrift (JPG), pro Vorlagenseite | 1,00 € |
| 4.2 | Gebrauchsdigitalisat Handschrift (JPG), pro Vorlagenseite | 2,00 € |
| 4.3 | Reprofähiges Digitalisat (mind. 300 dpi, TIFF), pro Vorlagenseite | 5,00 € |
| 4.4 | Ausschnittsaufnahme (zum Beispiel Initiale, Buchschließe) | 20,00 € |
| 4.5 | Aufwändige Aufnahme (zum Beispiel Buchrücken, Buchschnitt, Schrägeinstellung) | 30,00 € |
| 4.6 | Bereitstellung von Auftrags-Digitalisaten zum Download | 8,00 € |
Die Digitalisierung von Medien mittels der in den öffentlichen Bibliotheksräumen bereitgestellten Scanner erfolgt in Selbstbedienung und ist kostenlos.
5. Publikation bei der FAU University Press – per Überweisung zu bezahlen
6. Nutzung der RADAR-Datenplattform – per Überweisung zu bezahlen
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 6.1 | Abhängig vom Datenumfang und der Archivierungsdauer | variabel |
7. Auftragsrecherchen in kostenpflichtigen Datenbanken – per Überweisung zu bezahlen
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 7.1 | Weitergabe der entstandenen Kosten (abhängig vom Datenumfang, der Dauer und der genutzten Datenbank) | variabel |
Diese Gebührenliste gilt mit Wirkung vom 1.2.2024.
Konstanze Söllner
Ltd. Bibliotheksdirektorin
Universitätsbibliothek der FAU Erlangen – Nürnberg
Bezahlen von Gebühren an der Universitätsbibliothek
Bezahlstationen
An den Bezahlstationen können Gebühren bezahlt werden, die direkt im Bibliothekssystem generiert und erfasst werden: Mahngebühren für Überschreitung der Ausleihfrist, Fernleihgebühren, Auslagenersatz für die Bibliotheksausweise. Zahlungen sind damit während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek möglich und werden sofort im Bibliothekssystem verzeichnet und eventuelle Kontosperrungen aufgehoben.
Aufstellungsorte der Bezahlstationen:
- Hauptbibliothek (HB) im Informationszentrum zwischen Ausleihe und Information (Öffnungszeiten),
- Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek, gegenüber des Informationsplatzes (Öffnungszeiten),
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek, im Bibliotheksfoyer, gegenüber der Theke (Öffnungszeiten) und
- Erziehungswissenschaftliche Zweigbibliothek, gegenüber der Ausleihtheke. (Öffnungszeiten)
Als Bezahlkarten können FAUcards, Bibliotheksausweise der externen Bibliotheksnutzenden, OHMcards und Gästekarten des Studierendenwerks eingesetzt werden, also alle Karten mit der elektronischen Geldbörse des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg. Die Bezahlung mit Kreditkarten, EC-Karten oder Bargeld ist an den Bezahlstationen nicht möglich.
Guthaben kann an allen Aufwertern des Studentenwerks auf die Karten geladen werden. An allen vier Standorten der Bezahlstationen sind Aufwerter während der Öffnungszeiten der Bibliothek zugänglich. Alle Standorte von Aufwertern mit ihren Zahlungsmöglichkeiten (Bargeld in Scheinen, manchmal auch EC-Karte) sind auf der Webseite des Studentenwerks aufgelistet.
Per Überweisung
Per Überweisung werden Gebühren bezahlt, die für besondere Leistungen der Bibliothek erhoben werden, zum Beispiel für die Ersatzbeschaffung verlorener Bücher oder Schließzylinder, Digitalisierungsaufträge und Publikationskosten.
In Ausnahmefällen können auch Mahngebühren in Absprache mit der Zahlstelle per Überweisung bezahlt werden. Die Zahlstelle kann über die Online-Auskunft, telefonisch unter 09131 85-23955 oder direkt am Schalter in der Hauptbibliothek Montag bis Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr kontaktiert werden.
FAQ
Gebühren
Was kostet die Benutzung der UB?
Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.
Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für Nicht-FAU-Angehörige sowie Sonderleistungen (zum Beispiel Digitalisierungsaufträge …) und Überschreiten der Leihfristen fallen Gebühren an, deren Höhe Sie unter Gebühren einsehen können.
Was kostet die Fernleihe?
Die Ausleihe von Büchern über die Fernleihe ist innerhalb Deutschlands kostenlos.
Die Urheberrechtsabgabe für Kopien beträgt 3,50 Euro. Für die internationale Fernleihe fallen höhere Kosten an. Näheres erfahren Sie unter: Fernleihe und Direktlieferdienste: Kosten
Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?
Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Standardmäßig ist nur Ihre studentische Mailadresse in persönlichen Daten vermerkt. Wenn Sie eine weitere, private Mailadresse aufnehmen möchten, tragen Sie diese bitte in Ihren persönlichen Daten im Katalog ein.
Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.
Mahngebühren zahlen Sie bitte mit dem Guthaben auf Ihrer FAUcard, OHMcard, Ihrem Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende oder einer Gästekarte des Studierendenwerks an den Bezahlstationen.
Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.