Bedingungen für die Förderung

Bei vielen drittmittelgeförderten Projekten besteht die Möglichkeit, Gelder für Open Access Publikationskosten vorab oder nachträglich (beispielsweise Post-Grant Fund des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt ) zu beantragen.

In langfristigen Programmen wie Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs können zudem Mittel nach Bedarf verausgabt werden, auch für Open Access. Diese Gelder sind jeweils prioritär zu nutzen und vollständig zu verbrauchen, bevor Sie zentrale Mittel in Anspruch nehmen können. Bei uns und auf Open Policy Finder finden Sie Informationen zu den Open Access Policies von Drittmittelgebern.

Publikationsfonds für Artikel

Open Access Gebühren in reinen Open Access Zeitschriften können mit bis zu 1.400 EUR bezuschusst werden, solange die Gesamtgebühr 3.000 EUR (inkl. 19% MwSt.) nicht überschreitet. Gebühren unter 1.400 EUR brutto werden komplett übernommen. Die UB bezahlt bei Erfüllung der folgenden Förderbedingungen Ihre Rechnung zu 100% beim Verlag und stellt Ihnen eine Rechnung über einen eventuellen Restbetrag aus, wenn sich die Gebühr zwischen 1.400 EUR und 3.000 EUR bewegt. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob an Ihrem Institut/Klinikum Mittel für den Restbetrag vorhanden sind.

Es gilt eine Kostengrenze von 3.000 € einschließlich 19% MwSt. Dies entspricht einer Netto-Gebühr von circa 2.520 €. Bei ausländischen Verlagen gilt das sogenannte Reverse Charge Verfahren. Auf den Rechnungen weisen diese Verlage VAT 0.00 USD (oder andere Währungen) aus. FAU-intern werden jedoch dennoch 19% MwSt. abgeführt. Die 19% müssen entsprechend bei der 3.000 Euro-Grenze berücksichtigt werden. Artikel können nur bezuschusst werden, wenn die volle Open-Access-Gebühr diese Grenze nicht überschreitet. Ein Kostensplitting ist nicht erlaubt.

Um die Verfügbarkeit von Zuschüssen aus dem Publikationsfonds so lange wie möglich zu erhalten, ist eine Kostengrenze erforderlich. Kostengrenzen werden weiterhin von der DFG empfohlen und wirken überhöhten oder intransparenten APCs entgegen.

  1. Der Corresponding Autor muss zum Zeitpunkt der Einreichung und/oder Annahme der FAU zugehörig sein.
  2. Die Zeitschrift, in der der Artikel erscheint muss im Directory of Open Access Journals gelistet sein oder dessen Qualitätsmerkmalen entsprechen, falls es sich um reine Open Access Zeitschriften von vertrauenswürdigen Verlagen handelt, die noch nicht indiziert werden konnten. Dies wird durch eine interne Qualitätsprüfung festgestellt und kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
  3. Bei Drittmittelprojekten mit Mandat und beantragten Gelder zu Open Access müssen diese genutzt und aufgebraucht werden. Der Publikationsfonds ist für Autoren ohne alternative Möglichkeiten der Finanzierung gedacht.
  4. Es gilt eine Kostengrenze von 3.000 EUR einschließlich 19% MwSt. Dies entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 2.520 EUR. Beträge über dieser Fördergrenze sind nicht förderfähig. Ein Kostensplitting ist nicht möglich, Mehrkosten können nicht von den Publizierenden gedeckt werden.
  5. Ein Kostensplitting zwischen zwei DFG geförderten Institutionen ist nicht erlaubt.
  6. Ein Acknowledgement des Publikationskostenzuschusses ist nicht mehr erwünscht.
  7. Der Artikel muss unter einer offenen Lizenz (CC-Lizenz) veröffentlicht werden, standardgemäß CC-BY. Bei der CC-Lizenzwahl sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen von der Lizenz CC-BY abgewichen werden. Dem Verlag dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden (Achtung z.B. beim Warnhinweis „Publisher´s own license“ im Directory of Open Access Journals).
  8. Die Open-Access-Freischaltung von Aufsätzen in Hybridzeitschriften ist nicht förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind weiterhin Open Access Mirror Journals (auch Sister, Companion Journal oder ähnliches genannt).
  9. Alle Publikationskosten außer Open Access Gebühren werden nicht berücksichtigt (z.B. Color Charges, Fast track Fees, etc.). Nicht-vermeidbare Bearbeitungsgebühren (z.B. bei Kreditkartenzahlungen) mindern die Förderfähigkeit nicht, werden dem Autor oder der Autorin aber weiterberechnet.
  10. Die geförderten Open Access-Artikel dürfen seitens der Universitätsbibliothek im institutionellen Repositorium eingestellt und langzeitarchiviert werden.

  • Bitte reichen Sie Ihre Rechnung ausschließlich über das entsprechende Einreichungsformular.
    Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Dokumente effizient an uns weiterzuleiten. Die UB wird Ihre Rechnung prüfen und bei Erfüllung aller Bedingungen direkt beim Verlag bezahlen sowie im Anschluss die Eigenbeteiligung in Rechnung stellen.
  • Die Rechnung muss auf eine FAU-Adresse ausgestellt sein. Klinikadressen sollten entsprechend abgeändert werden, d.h. keine Nennung der Klinik (Universitätsklinikum Erlangen, University Clinic, Strahlenklinik, etc.) sondern der FAU und des Lehrstuhls (z.B. Lehrstuhl für Chirurgie).
  • Die Mehrwertsteuer sollte bei ausländischen Verlagen mit 0% auf der Rechnung angegeben sein. Bitte nennen Sie dem Verlag hierzu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT Nr.) der FAU: DE 132507686

Fördermöglichkeiten für Artikel in reinen Open Access Zeitschriften im Rahmen der DEAL Vereinbarung

Beiträge in reinen Open Access Zeitschriften, die durch eine DEAL-Vereinbarung abgedeckt sind (SpringerNature, Wiley und Elsevier), können bei Erfüllung der entsprechenden Förderkriterien über den FAU-Publikationsfonds gefördert werden.

Bitte füllen Sie das entsprechende Einreichungsformular aus, wenn Sie durch eine Email des Open-Access-Teams dazu aufgefordert werden. Falls Sie das Formular nicht ausfüllen, können wir die Förderfähigkeit Ihres Artikels nicht beurteilen und Sie erhalten eine Rechnung über die gesamte Summe durch die UB.

Da Sie verlagsseitig keine Rechnung erhalten, setzen Sie bitte bei „Wilex, SpringerNature bzw. Elsevier DEAL – keine Rechnung“ ein Häkchen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Projekt-DEAL Seiten.

Publikationsfonds für DFG-Bücher

Durch das DFG Förderprogramms „Open Access Publizieren“ stehen ab dem 1. Januar 2022 Mittel zur Verfügung, durch die Open Access Kosten für Bücher mit bis zu 5000 € (inkl. 19% MwSt.) bezuschusst werden können. Dies gilt nur für komplette Bücher (Monographien oder Gesamtband – keine Einzelbeiträge), die im Rahmen eines DFG-Projektes an der FAU entstanden sind. Bei besonders relevanten Büchern, wie Lehr- und Forschungsbände, sind gegebenfalls je nach Verfügbarkeit höhere Bezuschussungen oder Finanzierungskooperationen mit den Stiftungen und Förderern der FAU möglich. Bitte kontaktieren Sie uns unabhängig der Höhe der Publikationskosten.

  1. Nur DFG-projektgebundene Bücher sind für Förderung zulässig.
  2. Der Autor/die Autorin (Monographie), beispielsweise Herausgebende (Sammelband), muss zum Zeitpunkt der Einreichung und/oder Annahme der FAU zugehörig sein.
  3. Der Verlag, in dem das Buch erscheint, hält die von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien. Optional: Die Bücher des Verlags sind idealerweise im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet.
  4. Zwei alternative Verlagsangebote müssen von Publizierenden oder Herausgebenden recherchiert und auf Nachfrage seitens der UB vorgelegt werden, um Servicedienstleistungen beurteilen zu können.
  5. Ein Acknowledgement des Publikationskostenzuschusses ist nicht mehr erwünscht.
  6. Der komplette Band muss unter einer offenen Lizenz (CC-Lizenz) veröffentlicht werden, standardgemäß CC-BY oder CC-BY-SA. Bei der CC-Lizenzwahl sollte nur in rechtlich zwingend nötigen Gründen von der Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA abgewichen werden.
  7. Dem Verlag dürfen keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden (Achtung z.B. beim Warnhinweis „All Rights Reserved“ im Directory of Open Access Books).
  8. Alle Publikationskosten außer Open Access Book Processing Charges werden nicht berücksichtigt (z.B. Ausschluss von Druckkosten). Die Zusammensetzung der BPCs muss von dem entsprechenden Verlag transparent dargestellt werden. Bitte fragen Sie beim Verlag eine Aufschlüsselung der im BPC beinhalteten Kosten an und reichen diese mit ein.
  9. Die geförderten Open Access-Bücher dürfen seitens der Universitätsbibliothek im institutionellen Repositorium eingestellt und langzeitarchiviert werden.

  • Bitte reichen Sie Ihre Rechnung ausschließlich über das entsprechende Einreichungsformular.
    Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Informationen und Dokumente effizient an uns weiterzuleiten. Die Universitätsbibliothek wird Ihre Rechnung prüfen und bei Erfüllung aller Bedingungen direkt beim Verlag bezahlen sowie im Anschluss Restbeträge oberhalb des Zuschusses von 5000 € in Rechnung stellen.
  • Laden Sie zusammen mit der Rechnung zwei Vergleichsangebote über das Formular hoch. Diese müssen nicht ausführlich sein, ein Screenshot der entsprechenden Informationen von einer Verlags-Webseite oder in einer Email eines Verlags reicht aus.
  • Die Rechnung muss auf eine FAU-Adresse ausgestellt sein. Klinikadressen sollten entsprechend abgeändert werden, d.h. keine Nennung der Klinik (Universitätsklinikum Erlangen, University Clinic, Strahlenklinik, oder Ähnliches) sondern der FAU und des Lehrstuhls (zum Beispiel Lehrstuhl für Chirurgie).
  • Die Mehrwertsteuer sollte bei ausländischen Verlagen mit 0% auf der Rechnung angegeben sein. Bitte nennen Sie dem Verlag hierzu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT Nr.) der FAU: DE 132507686

Kontakt

Referat Open Access

Tonka Stoyanova / Dr. Katrin Seyler / Dr. Rainer Plappert / Tamara Kirn / Melanie Kampa

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