Sind Vervielfältigungen, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe aus Schulbüchern an Schulen und Universitäten erlaubt?

Sind Vervielfältigungen, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe aus Schulbüchern an Schulen und Universitäten erlaubt?

An Schulen sind Vervielfältigungen, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe aus Schulbüchern gemäß § 60a Abs. 3 Nr. 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ab dem 1.3.2018 ausdrücklich nur noch mit vorheriger Zustimmung des Schulbuchverlages erlaubt.

An Universitäten sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe bis zu 15 % aus einem Schulbuch zu Lehr- und Forschungszwecken erlaubt.