Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Angehörige der FAU

Für Studierende, Beschäftigte und weitere an der FAU tätige Personen und Gäste ist die freigeschaltete FAUcard der Bibliotheksausweis.

Die Freischaltung führen Sie bitte im IdM-Portal durch. Eine Anleitung zur Aktivierung der FAUcard für die Nutzung der Bibliothek finden Sie in der FAQ Wie kann ich meine FAUcard für die Bibliotheksnutzung freischalten?

Wenn Sie grundsätzlich dem wissenschaftlichen Personal der FAU angehören, aber keine FAUcard erhalten haben, liegt es vermutlich daran, dass kein klassisches Beschäftigungsverhältnis mit der FAU vorliegt. Sie können in solchen Fällen aber gerne einen Bibliotheksausweis für externe Bibliotheksnutzende bekommen. Nähere Informationen zur FAUcard finden Sie auch auf den Seiten des FAUcard-Servicebüros.

Studierende der TH Nürnberg

Studierende der Technischen Hochschule Nürnberg können sich mit ihrer OHMcard als Bibliotheksnutzende registrieren lassen. Bitte lassen Sie die OHMcard in der Hauptbibliothek, der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek oder der Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek gegen Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses aktivieren. Die Verwendung von PDF-Ausweisen mit Barcode ist an der UB nicht möglich, in diesen Fällen wird ein zusätzlicher kostenpflichtiger Bibliotheksausweis der UB benötigt.

Für Angehörige anderer Universitäten und alle Interessierte

Externe Bibliotheksnutzende (ab 16 Jahre) kaufen einen Bibliotheksausweis an einem Gästekartenautomaten und lassen diesen in der Hauptbibliothek oder einer Zweigbibliothek gegen Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses aktivieren. Eine deutsche Meldeadresse ist notwendig.

Die Karte kostet 10 Euro, davon sind 5 Euro eine einmalige Gebühr für den Bibliotheksausweis und 5 Euro sind Guthaben, die Sie in den Einrichtungen des Studierendenwerks nutzen können oder zum Bezahlen von Kopien und Ausdrucken

An diesen Standorten können Sie den Bibliotheksweis kaufen und aktivieren:

An allen Gästekartenautomaten können Sie mit Geldscheinen zahlen. Zahlen Sie passend, es wird kein Wechselgeld ausgegeben. Ihre EC-Karte können Sie an den Gästekartenautomaten in der Hauptbibliothek, der Südmensa und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek nutzen.

Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, benötigen wir Ihren Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss, beziehungsweise den sogenannten Aufenthaltstitel.

Minderjährige Bibliotheksnutzende müssen bei der Anmeldung zusätzlich die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte „Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige externe Bibliotheksnutzende“ vorlegen.

Mit der Registrierung für die Bibliotheksbenutzung erkennen Sie die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) an.