Die Benutzung der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg ist grundsätzlich kostenfrei.
Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden jedoch Gebühren erhoben. Grundlagen dafür sind die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.08.1993 (PDF), das Kostengesetz vom 20.02.1998 und das Kostenverzeichnis vom 12.10.2001, 3.III.2.
1. Mahnungen und Verlustfälle
1.1. Mahnungen
Werden entliehene Werke oder Gegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, fordert die Universitätsbibliothek diese unter Hinweis auf die abgelaufene Leihfrist kostenpflichtig zurück.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.1.1 | 1. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 1 ABOB) | 7,50 € |
| 1.1.2 | 2. Aufforderung zur Rückgabe (§ 18 Abs. 3 S. 2 ABOB) | 10,00 € |
| 1.1.3 | 3. Aufforderung zur Rückgabe / „Kleiner Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 4 S. 1 ABOB) | 20,00 € |
| 1.1.4 | 4. Aufforderung zur Rückgabe / „Großer Bescheid“ zuzüglich Auslagen (§ 18 Abs. 5 S. 1 ABOB) | 37,00 € |
| 1.1.5 | Auslagen für Einschreiben mit Rückschein (bei der dritten und vierten Aufforderung zur Rückgabe) | 5,80 € |
| 1.1.6 | Anmahnung rückständiger Beträge (Kostenverzeichnis 1.I.7) | 5,00 € |
1.2. Schadensersatz für Medien
Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von den Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf ihre Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen (§ 8 Abs. 3 S. 3 ABOB).
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.2.1 | Schadensersatz laut ABOB §8 (3): Einzelfallentscheidung | variabel |
| 1.2.2 | Verwaltungsgebühr (Kostenverzeichnis 3.III.2/1) | 12,50 € |
| 1.2.3 | Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 s/w | 0,15 € |
| 1.2.4 | Bindefähige Kopie pro Seite DIN A4 Farbe | 0,30 € |
| 1.2.5 | Bindekosten (abhängig vom jeweils aktuellen Angebot des externen Buchbinders) | variabel |
1.3. Schadensersatz für Schließfachschlüssel
Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln für Tages-Schließfächer oder Dauerschließfächer erhebt die Universitätsbibliothek Ersatzgebühren.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.3.1 | Ersatz des Schließzylinders und des Schlüssels | 40,00 € |
| 1.3.2 | Ersatz des Schlüsselanhängers | 5,00 € |
| 1.3.3 | Ersatz der Schließmechanik | 70,00 € |
| 1.3.4 | Räumung der Tagesschließfächer: Einbehalt des Pfandgeldes | variabel |
2. Ausstellung des Bibliotheksausweises
Angehörige der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) können ihre FAUcard als Bibliotheksausweis freischalten lassen.
Studierende fremder Hochschulen und andere Personen kaufen einen Bibliotheksausweis für Externe an einem Gästekartenautomaten.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 2.1 | Ausstellung eines Bibliotheksausweises für nichtuniversitäre Benutzer | 5,00 € |
| 2.2 | Ausstellung eines Ersatzausweises für nichtuniversitäre Benutzer (im Verlustfall) | 5,00 € |
3. Fernleihe
Rückgabepflichtige Medien aus deutschen Bibliotheken werden kostenlos verliehen.
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 3.1 | Kopien-Bestellung in der nationalen Fernleihe (Urheberrechtsabgabe) | 3,50 € |
| 3.2 | Bestellung im Internationalen Leihverkehr: Gemäß Festlegung der Lieferbibliothek, entsprechend vorherigem Kostenvoranschlag | variabel |
4. Auftragsdigitalisierung
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 4.1 | Gebrauchsdigitalisat Druckschrift (JPG), pro Vorlagenseite | 1,00 € |
| 4.2 | Gebrauchsdigitalisat Handschrift (JPG), pro Vorlagenseite | 2,00 € |
| 4.3 | Reprofähiges Digitalisat (mind. 300 dpi, TIFF), pro Vorlagenseite | 5,00 € |
| 4.4 | Ausschnittsaufnahme (zum Beispiel Initiale, Buchschließe) | 20,00 € |
| 4.5 | Aufwändige Aufnahme (zum Beispiel Buchrücken, Buchschnitt, Schrägeinstellung) | 30,00 € |
| 4.6 | Bereitstellung von Auftrags-Digitalisaten zum Download | 8,00 € |
Die Digitalisierung von Medien mittels der in den öffentlichen Bibliotheksräumen bereitgestellten Scanner erfolgt in Selbstbedienung und ist kostenlos.
5. Publikation bei der FAU University Press
6. Nutzung der RADAR-Datenplattform
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 6.1 | Abhängig vom Datenumfang und der Archivierungsdauer | variabel |
7. Auftragsrecherchen in kostenpflichtigen Datenbanken
| Nr. | Betrifft | Gebühr |
|---|---|---|
| 7.1 | Weitergabe der entstandenen Kosten (abhängig vom Datenumfang, der Dauer und der genutzten Datenbank) | variabel |
Diese Gebührenliste gilt mit Wirkung vom 1.2.2024.
Konstanze Söllner
Ltd. Bibliotheksdirektorin
Universitätsbibliothek der FAU Erlangen – Nürnberg
Bezahlen von Gebühren an der Universitätsbibliothek
Gebühren und Auslagen zahlen Sie bitte per ePayBayern oder Überweisung. Geben Sie beim Verwendungszweck unbedingt das Buchungskennzeichen (BKZ) an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Ausdrucke und Kopien bezahlen Sie mit Guthaben auf Ihrer FAUcard, Ihrem Bibliotheksausweis, Ihrer OHMcard oder Ihrer Gästekarte des Studierendenwerks. Automaten zum Aufladen des Guthabens finden Sie in der Hauptbibliothek (erstes Obergeschoss), in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek (Kopierraum) sowie in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.
Bitte beachten Sie: An einigen Aufwertern können Sie nur Euro-Banknoten einzahlen, teilweise ist Kartenzahlung möglich. Auf den Webseiten des Studierendenwerks finden Sie eine Auflistung: Standorte der Aufwerter
Bibliotheksausweise für Externe kaufen Sie an einem Gästekartenautomaten.
Bei Fragen zu Mahngebühren wenden Sie sich bitte an unsere Zahlstelle über unser Kontakt-Formular.
FAQ
Gebühren und Auslagen
Was kostet die Benutzung der Universitätsbibliothek?
Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.
Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für Nicht-FAU-Angehörige sowie Sonderleistungen (zum Beispiel Digitalisierungsaufträge …) und Überschreiten der Leihfristen fallen Gebühren an, deren Höhe Sie unter Gebühren und Auslagen einsehen können.
Was kostet die Fernleihe?
Die Ausleihe von Büchern über die Fernleihe ist innerhalb Deutschlands kostenlos. Die Urheberrechtsabgabe für Kopien beträgt 3,50 Euro.
Für die internationale Fernleihe fallen höhere Kosten an. Näheres erfahren Sie unter: Fernleihe und Direktlieferdienste: Kosten
Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe?
Vor Ablauf der Leihfrist erinnern wir Sie unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe Ihrer entliehenen Medien. Bitte prüfen Sie dennoch immer regelmäßig Ihr persönliches Konto im Katalog. Dort finden Sie auch den aktuellen und verbindlichen Stand Ihrer Rückgabefristen.
Bitte beachten Sie: Bei FAU-Angehörigen ist standardmäßig die FAU-Mailadresse in den persönlichen Daten vermerkt.
Kostenpflichtiges Mahnverfahren
Sollten Sie dennoch einmal die Rückgabe vergessen, sind wir verpflichtet, gebührenpflichtig zu mahnen. Die Höhe der Mahngebühren ist im Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz geregelt. Bitte geben Sie nach Erhalt der kostenpflichtigen Aufforderung die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst eine weitere Stufe des Mahnverfahrens, welche zusätzliche Kosten verursacht.
Mahngebühren zahlen Sie bitte per ePayBayern oder Überweisung. Geben Sie beim Verwendungszweck unbedingt das Buchungskennzeichen (BKZ) an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Rückforderungsverfahren
Bei wissenschaftlichem Personal der FAU beginnt nach Ablauf der Leihfrist ein Rückforderungsverfahren. Werden Medien von Ihnen nicht zurückgegeben, wird die kostenpflichtige Wiederbeschaffung der Literatur eingeleitet.