Welche Werke dürfen nur in einem begrenzten Umfang von den Lehrenden und Forschenden zur Verfügung gestellt werden?

Nur in einem Umfang von bis zu 15 % dürfen Lehrende ein veröffentlichtes Werk (zum Beispiel ein gedrucktes oder elektronisch vorhandenes Buch) unter Angabe der Quelle/des Urhebers/der Urheberin zur Verfügung stellen, also:
Vervielfältigung, zum Beispiel Herstellung von Kopien
Verbreitung, zum Beispiel Austeilen von Kopien
öffentliche Zugänglichmachung, zum Beispiel Bereitstellen über ein E-Learning-System
öffentliches Wiedergeben in sonstiger Weise, zum Beispiel Nutzung eines Werkes im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation.

Nur in einem Umfang von bis zu 15 % dürfen auch Forschende (dazu zählen auch Studierende) ein Werk zu nicht kommerziellen Zwecken für die wissenschaftliche Forschung (zum Beispiel für Studierende) vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Die Bereitstellung gilt für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen (gleiches Seminar/Vorlesung) für deren eigene wissenschaftliche Forschung sowie für einzelne Dritte, soweit dies der Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung dient.
Für den Umfang von bis zu 15 % werden alle überwiegend aus Text bestehenden Seiten berechnet, eine Seitenobergrenze ist nicht festgelegt.

Die Bereitstellung ist nur zulässig für einen begrenzten Personenkreis:
für Lehrende und Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung sowie für Lehrende, Prüfende und einzelne Dritte für deren eigene wissenschaftliche Forschung an derselben Bildungseinrichtung und ist durch konkrete und nach dem Stand der Technik wirksame Vorkehrungen sicherzustellen.