Die gebende Bibliothek kann die Benutzung ihrer Medien, die sie über Fernleihe an eine andere Bibliothek geliefert hat, mit Auflagen versehen, indem sie zum Beispiel nur die Benutzung im Lesesaal gestattet, ein Kopierverbot erlässt und so weiter. Die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg muss diese Einschränkungen an ihre Bibliotheksnutzenden weitergeben.
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