Medien mit abgelaufener Leihfrist werden ab 4. Mai wieder gemahnt

Grafik Mahnung
© Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Ab 4. Mai werden Medien, deren Leihfrist überschritten ist, wieder regelmäßig gemahnt. Um Mahngebühren zu vermeiden, bittet die Universitätsbibliothek darum, folgenden Hinweis zu beachten:

  • Bitte verlängern Sie die Leihfrist ausgeliehener Medien über den Katalog so weit möglich.

Die Hauptbibliothek und die drei Zweigbibliotheken sind ab Mittwoch, 27. Mai, Montag bis Freitag von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.