Medien mit abgelaufener Leihfrist werden ab 4. Mai wieder gemahnt
Ab 4. Mai werden Medien, deren Leihfrist überschritten ist, wieder regelmäßig gemahnt. Um Mahngebühren zu vermeiden, bittet die Universitätsbibliothek darum, folgenden Hinweis zu beachten:
- Bitte verlängern Sie die Leihfrist ausgeliehener Medien über den Katalog so weit möglich.
Die Hauptbibliothek und die drei Zweigbibliotheken sind ab Mittwoch, 27. Mai, Montag bis Freitag von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.